Eltern aufgepasst! Eine wichtige Frist läuft bald ab und betrifft das Mutterschaftsgeld. Um dieses zu erhalten, muss man nämlich ein paar Dinge beachten und rechtzeitig aktiv werden.
Wer in diesem Jahr Nachwuchs erwartet, kann sich schon einmal auf den Antrag auf Mutterschaftsgeld einstellen. Denn hierfür läuft eine wichtige Frist ab, die man unbedingt beachten sollte – sonst drohen finanzielle Einbußen.
Mutterschaftsgeld fängt finanzielle Einbußen auf
Wenn ein Kind unterwegs ist, bedeutet dies für die werdenden Eltern viel Freude. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und ein Elternteil bleibt in der Regel zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Dies beginnt jedoch nicht erst mit der Geburt. Die schwangere Frau ist durch das Gesetz geschützt und muss sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Es sei denn, sie wünscht dies ausdrücklich. Bis acht Wochen nach dem Entbindungstag darf sie dagegen überhaupt nicht arbeiten. Da der Arbeitgeber in dieser Zeit auch keinen Lohn zahlt, könnte dies für die werdenden Eltern zu einer finanziellen Belastung werden. Hier springt das Mutterschaftsgeld ein, das genau in dieser Zeit gezahlt wird. Doch dabei muss man einiges beachten.
Diese wichtigen Dinge sollte man als werdende Eltern unbedingt beachten
Damit das Mutterschaftsgeld rechtzeitig ausgezahlt wird, müssen werdende Eltern unbedingt einige Dinge im Vorfeld erledigen. Die Hebamme oder der Frauenarzt stellt eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin aus. Diese muss man dem Antrag auf Mutterschaftsgeld unbedingt beifügen und kann dann beides bei der Krankenkasse einreichen. Spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin sollten Eltern den Antrag einreichen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst der Frau aus den letzten drei Monaten. Maximal dreizehn Euro pro Tag zahlt die Krankenkasse aus. Um nach der Geburt das Mutterschaftsgeld zu bekommen, müssen die Eltern nur die Geburtsurkunde einreichen. Dieses gibt es bis acht Wochen nach der Geburt. Gab es eine Frühgeburt oder kommen Mehrlinge auf die Welt, verlängert sich der Zeitraum auf zwölf Wochen. Wichtig ist, dazu zu wissen: Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Mutterschaftsgeld. Dafür gibt es vom Jobcenter jeden Monat den “schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf”. Dieser beträgt ca. 85 Euro im Monat.