Mythos: Auswandern aus Deutschland bleibt ohne Pauschalgebühr

Auf dem Bild ist ein älteres Paar zu sehen, das auf dem Flughafen steht. Jeder von beiden hat einen Rucksack, außerdem haben sie gemeinsam einen Koffer dabei.
Symbolbild © istockphoto/dan_prat

In den sozialen Netzwerken kursiert derzeit ein Mythos: Demnach müsse, wer Deutschland dauerhaft verlassen möchte, eine pauschale Gebühr an den Staat zahlen. Teilweise ist sogar von Summen zwischen 5.000 und 10.000 Euro die Rede.

Auf Plattformen wie TikTok macht derzeit ein Gerücht die Runde: So soll man als Auswanderer dem deutschen Staat eine hohe Gebühr zahlen müssen. Doch das ist falsch: Eine solche pauschale Gebühr für das Auswandern aus Deutschland gibt es nicht.

Gebühr für das Auswandern: Bürger sollen Gerücht zufolge Pauschale zahlen

Das Bundesfinanzministerium bestätigte auf Nachfrage, dass entsprechende Behauptungen schlicht falsch sind. Verwirrend ist, dass beim Auswandern tatsächlich Kosten entstehen können, jedoch nicht in Form einer pauschalen staatlichen „Auswanderungsgebühr“. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich beispielsweise beim Einwohnermeldeamt abmelden. In manchen Kommunen können dafür geringe Verwaltungsgebühren anfallen. Hinzu kommen private Ausgaben wie Flug- oder Umzugskosten, Visumskosten, Mietkautionen oder neue Versicherungen im Zielland.

In bestimmten Fällen kann es allerdings zu steuerlichen Konsequenzen kommen. Besonders vermögende Personen oder Unternehmer können von der sogenannten Wegzugsbesteuerung betroffen sein. Diese greift beispielsweise dann, wenn jemand größere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besitzt und seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt. In solchen Fällen behandelt das deutsche Steuerrecht den Wegzug so, als wären die Anteile verkauft worden. Dadurch können auf mögliche Wertsteigerungen Steuern fällig werden.

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Mysterium um die Auswanderungsgebühr endlich aufgeklärt: Auswandern bleibt gratis

Diese Regelung betrifft jedoch nur spezielle Vermögenskonstellationen und keineswegs alle Auswanderer. Für die große Mehrheit der Menschen, die etwa aus beruflichen Gründen, wegen eines Studiums oder aus privaten Motiven ins Ausland ziehen, entsteht dadurch keine zusätzliche Steuerlast.

Fakt ist also: Wer Deutschland verlassen möchte, muss keine pauschale „Auswandersteuer“ zahlen. Das Gerücht über eine verpflichtende Abgabe von mehreren Tausend Euro gehört in die Kategorie Internet-Mythos. Trotzdem sollte ein dauerhafter Umzug ins Ausland gut geplant werden, denn organisatorische, steuerliche und finanzielle Fragen spielen dabei immer eine wichtige Rolle.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa, Bundesfinanzministerium)