Nach AfD-Sieg: Bund droht mit Maßnahme, die es noch nie gegeben hat

Wahlsieger und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Bundesvorsitzender Tino Chrupalla sitzen während der Bundespressekonferen in Berlin nebeneinander. Sie sprechen gerade miteinander.
Symbolbild © imago/Chris Emil Janßen

Am 6. September hat die AfD die Wahlen in Sachsen-Anhalt gewonnen und sorgte damit für Ohnmacht und Wut. Nun droht der Bund mit einer Maßnahme, die es bisher noch nie in Deutschland gegeben hat.

Gespannt schaut ganz Deutschland nach Sachsen-Anhalt. Dort versucht die AfD gerade, eine Regierung zu bilden. Der Bund droht deshalb mit einer Maßnahme, die es in Deutschland noch nie gegeben hat.

Nach AfD-Sieg: Partei will Regierung bilden

Nach der Landtagswahl am 6. September ist die AfD Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent stärkste Kraft geworden, verfügt jedoch über keine absolute Mehrheit, weshalb die Frage einer Regierungsbildung völlig offen und politisch umstritten ist. Die Partei konnte ihr vorheriges Ergebnis bei der Wahl zum Landtag deutlich ausbauen, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit der Sitze. Die bisherige politische Landschaft veränderte sich zuletzt stark, während das BSW den Einzug in den Landtag schaffte.

Die Parteien CDU, SPD, Grüne und Linke lehnten offizielle Gesprächs- oder Koalitionsangebote der AfD weitgehend ab. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (kurz: BSW) ging als einzige Partei in sondierende Gespräche mit der AfD, brachte parallel jedoch auch die Idee eines überparteilichen oder Expertenmodells ins Gespräch. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund äußerte den Anspruch, notfalls auch mit einer sehr knappen Mehrheit im Parlament regieren zu wollen.

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Bund droht mit Maßnahme: „Hat es bislang noch nie gegeben“

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD wird der sogenannte Bundeszwang (Artikel 37 des Grundgesetzes) in der Bundespolitik offen als letztes Mittel („Ultima Ratio“) ins Spiel gebracht, um potenzielle Rechtsbrüche einer künftigen Landesregierung abzuwenden. Der Bundeszwang nach Artikel 37 GG wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Die Bundesregierung kann das Land nur zwingen, wenn der Bundesrat der Maßnahme zustimmt. Die Bundesregierung erhält damit ein direktes Weisungsrecht gegenüber dem Land und all seinen Behörden. Im Extremfall könnten Landesministerien vorübergehend unter die Zwangsverwaltung des Bundes gestellt oder finanzielle Sanktionen verhängt werden.

Parallel zur Debatte über den Bundeszwang rief Bundesjustizministerin Hubig die Beamten und Landesangestellten in Sachsen-Anhalt dazu auf, potenziellen rechtswidrigen Weisungen einer künftigen Landesregierung konsequent zu widersprechen, da auch eine neue Exekutive strikt an die bestehende Rechtsstaatlichkeit gebunden bleibt. Buneskanzler Friedrich Merz verweist zunächst jedoch auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Bundestreue.

(Quellen: Bundesregierung, Bundestag, GG)