
Kurz vor Silvester beginnen viele Deutsche mit dem großen Einkauf von Böllern, Raketen und Co. Ein Nachbar in einer deutschen Stadt hat es aber doch übertrieben und fast 20 kg Sprengstoff bestellt, sodass natürlich die Polizei anrücken musste.
Feuerwerk, Explosionen und Exzess gehören für viele Menschen zur Feier des Neuen Jahres an Silvester dazu. Doch man kann auch zu sehr über die Stränge schlagen, wie ein Nachbar, der fast 20 kg Sprengstoff bestellt hat und so die Polizei bei sich im Haus alarmiert hat.
Ein überraschender Fund im Treppenhaus, der fast zum Unfall hätte führen können
Ein ganz normaler Morgen kann für manche Menschen völlig neue Wendungen nehmen. Genau das erlebte eine Bewohnerin in Erfurt. Denn beim Annehmen eines Nachbarpakets ahnte sie nicht, was auf sie zukam. Zwei große Pakete landeten im Flur, welche ungewöhnlich groß und ungewöhnlich schwer waren. Der Gedanke an Silvester lag in der Luft, doch niemand rechnete damit, dass hinter den Kartons mehr steckt als bloßer Jahresendspaß. Beim Öffnen offenbarte sich der Grund für das mulmige Gefühl: große Mengen Feuerwerk, weit mehr als man sonst im privaten Umfeld sieht.
Normale Silvesterfeuerwerke werden erst ab dem 29. Dezember verkauft. Vor diesem Zeitraum dürfen Händler sie nicht abgeben, und schon gar nicht versenden. Außerdem gibt es strikte Regeln, wie viel „Nettoexplosivstoffmasse“ (NEM) ein Haushalt lagern darf – in einem bewohnten Raum sind das lediglich 1 Kilogramm NEM. Schon ein paar Raketen mehr können das weit überschreiten. Die Frau reagierte sofort, als sie die potenzielle Gefahr erkannte. Sie alarmierte die Polizei, statt selbst einen Blick zu riskieren, was hinter den Paketen steckt. Diese Entscheidung brachte schnell Klarheit – und erst jetzt wurde das gesamte Ausmaß des Problems sichtbar.
Darum war die Lieferung so riskant und gefährlich
Was die Ermittler vorfanden, war weit mehr als nur ein harmloser Vorrat für Silvester. 18 Kilogramm Feuerwerk im Treppenhaus sind für einen Privatmann de facto unzulässig. Laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dürfen pyrotechnische Gegenstände wie F1 und F2 in bewohnten Räumen nur mit einer NEM von bis zu einem Kilogramm gelagert werden.
Noch gravierender ist, dass für größere Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 eine offizielle Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (§ 27 SprengG) erforderlich ist. Ohne sie sind Besitz und Verwendung nicht nur gefährlich, sondern strafbar. Immer wieder stoßen Behörden bei Kontrollen auf solche illegalen Pyrotechnikbestände. Häufig stammen sie aus dem Ausland oder man hat sie online bestellt, ohne auf Zulassung und CE-Kennzeichnung zu achten. Das Risiko von Verletzungen, Bränden und schweren Unfällen steigt dadurch deutlich an.
(Quellen: Eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Polizei)














