Nachbarland streicht Strom-Steuer – Deutschland kassiert weiter

Eine Hand, die einen Holzstempel hält. Dieser ist beschriftet mit dem Aufdruck Stromsteuer. Im Hintergrund sind viele Hochspannungsleitungen und Strommasten im Sonnenuntergang.
Symbolbild © imago/Wolfilser

Diese besondere und weitreichende Aktion hat es in sich. Ein Nachbarland streicht die Strom-Steuer und beschert den Verbrauchern damit eine merkliche Senkung der Stromrechnung. Deutschland kassiert jedoch weiter.

Viele dürften sich riesig freuen, denn ein Nachbarland streicht die Strom-Steuer. Deutschland kassiert allerdings weiter, sodass die Verbraucher hierzulande nicht von einer vergleichbaren Entlastung profitieren. Somit dürfte der Unmut darüber auch entsprechend groß sein.

Vielzahl elektrischer Geräte im Alltag

Im Alltag sind Haushalte auf eine Vielzahl elektrischer Geräte angewiesen. Kühlschrank, Gefrierschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler und Herd gehören ebenso zur Grundausstattung wie Fernseher, Computer, Router oder Ladegeräte für Smartphones und Tablets. Hinzu kommen Beleuchtung, Kaffeemaschine, Mikrowelle und viele weitere Geräte, die täglich oder regelmäßig genutzt werden. Jedes dieser Geräte verbraucht Strom. Während einige nur wenig Energie benötigen, können insbesondere ältere oder häufig genutzte Geräte den Stromverbrauch deutlich erhöhen. Selbst Geräte im Stand-by-Modus verursachen über das Jahr hinweg zusätzliche Kosten. Ein Nachbarland streicht nun zur Entlastung der Verbraucher die Strom-Steuer, während Deutschland weiter kassiert.

Fester Bestandteil der Stromrechnung

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die beim Kauf anfällt. Sie wird von Unternehmen im Auftrag des Staates erhoben und anschließend an das Finanzamt abgeführt. Für Verbraucher ist sie bereits im Verkaufspreis enthalten, sodass sie beim Einkauf oder bei der Bezahlung einer Dienstleistung automatisch mitbezahlt wird. In Deutschland gilt für die meisten Produkte und Leistungen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 Prozent gilt. Auch auf Strom wird Mehrwertsteuer erhoben. Sie fällt auf den gesamten Strompreis an und wird somit nicht nur auf die eigentlichen Kosten für Energie, sondern auch auf weitere Preisbestandteile wie Netzentgelte, Umlagen und Abgaben berechnet.

Lesen Sie auch
Experten empfehlen: So viel Bargeld gehört in den Haushalt

Dadurch erhöht sich der Endpreis, den Haushalte und Unternehmen für ihren Strom zahlen müssen. Die Mehrwertsteuer macht daher einen festen Bestandteil der Stromrechnung aus und beeinflusst die Gesamtkosten der Energieversorgung. In Großbritannien wird die Mehrwertsteuer auf Haushaltsstrom zum 1. Oktober 2026 von bislang 5 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Ziel der Maßnahme ist es, private Haushalte finanziell zu entlasten und die Stromkosten zu senken. Die Steuerveränderung gehört zu den ersten Vorhaben der neuen britischen Regierung unter Premierminister Andy Burnham, der das Amt am 20. Juli 2026 übernahm. Die Finanzierung dieser Steuersenkung ist zunächst für das laufende Haushaltsjahr gesichert.

(Quellen: Britische Regierung, Ofgem, HM Treasury)