Im Februar steht jetzt die nächste Auszahlung an, über die sich Millionen Menschen freuen dürfen. Das Geld benötigten die Empfänger dringend, denn es hilft vielen über die Runden.
Die nächste Auszahlung steht jetzt im Februar für Millionen Menschen an, weswegen sich viele freuen können. Das Geld hilft vielen Bürgern über die Runden. Diese Termine sollte man sich jetzt merken.
Bürgergeld statt Hartz IV
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es kein Hartz IV mehr. Die umstrittene Leistung wurde vom Bürgergeld abgelöst. Nicht nur der Name klingt nun freundlicher, sondern auch die Leistungen wurden erhöht. So bekommt jeder Erwachsene durchschnittlich 60 Euro mehr im Monat. Auch für die Kinder erhöhte die Regierung den Regelsatz um ca. 40 – 50 Euro. Vom Bürgergeld müssen die Empfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Kosten für Wohnung und Heizung übernimmt das Jobcenter separat. Da ohne dieses Geld für Millionen von Menschen kein Leben möglich wäre, wollen viele wissen, wann die Leistungen auf dem Konto landen.
Diese Termine sollte man sich merken
Wer die Leistungen zum Januar beantragt hat oder durchgehend weiterbezieht, hat die Zahlung für diesen Monat bereits am 29. Dezember erhalten. Denn das Bürgergeld bekommt man immer im Voraus für den Folgemonat gezahlt. Für Februar erhalten die Berechtigten das Geld heute. Das Jobcenter weist die Zahlungen immer so an, dass diese am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Empfängers sind. Ist der letzte Tag des Monats ein Samstag oder ein Feiertag, gibt es das Geld sogar schon am 29.
Für den Erhalt des Bürgergeldes ist es nicht erforderlich, dass man ein eigenes Konto hat. Die Leistungen können dann entweder auf dem Konto eines Bekannten oder Verwandten landen. Oder man lässt sich einen Scheck aushändigen. Diesen kann man dann in jeder Filiale der Deutschen Post oder der Deutschen Bank einlösen. Hier fällt jedoch eine Gebühr an.
Zusätzlich zu den Regelleistungen gibt es auch noch Sonderleistungen wie den Mehrbedarf, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder einer medizinisch notwendigen, aufwändigeren Ernährung. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt in der Regel zusammen mit den Regelleistungen. Wer keine Zahlung erhält oder seine zu spät bekommt, sollte sich dringend mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.