Nächste Ermäßigung kommt – Wer weniger GEZ zahlen muss

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

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Einige Verbraucher sollten überprüfen, ob es bei der Zahlung ihr Rundfunkbeiträge Einsparpotenzial gibt. Denn für eine gewisse Gruppe wird nur ein Drittel der Rundfunkgebühren fällig. Dies kann eine große finanzielle Erleichterung darstellen.

In vielen Fällen ist es möglich eine GEZ Befreiung oder eine Reduzierung der monatlichen Rundfunkbeiträge zu erhalten. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Prüfung, ob man bei den Rundfunkbeiträgen sparen kann, lohnt sich in jedem Fall.

Nur ein Drittel der Gebühren fällig

Bei einer bestimmten Gruppe an Menschen, werden anstatt der monatlichen 18,63 Euro lediglich 6,12 Euro als Gebühren für den Beitragsservice fällig. Doch von diesem großen Einsparungspotenzial wissen nur sehr wenige. Dabei lässt es sich sehr einfach prüfen, ob man die Ermäßigung in Anspruch nehmen kann.

Sowohl Studenten als auch Auszubildende und Personen, die Bürgergeld beziehen, können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Dazu müssen sie lediglich einen entsprechenden Antrag bei den Rundfunk-Anstalten stellen. Doch auch eine weitere Gruppe kann von der Reduzierung der Beitragssätze profitieren.

Diese Personen müssen weniger bezahlen

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In den aktuellen Zeiten, in denen jeder Cent zählt, kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eine finanzielle Entlastung darstellen. Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bei der GEZ zu beantragen. Wenn der Antrag bewilligt wird, so sind lediglich noch 6,12 Euro im Monat an Gebühren fällig.

Sollten diese Personen zudem noch eine Sozialleistung, wie beispielsweise Bürgergeld erhalten, so ist es sogar möglich, dass eine komplette Gebührenbefreiung beantragt werden kann. Um einen entsprechenden Antrag stellen zu können, werden Nachweise über den Erhalt der Sozialleistungen oder auch über den Grad der Behinderung benötigt.

Diese Nachweise sind wichtig

Für die Beantragung der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags muss im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF zu finden sein. Neben einer Ermäßigung der Rundfunkbeiträge, haben diese Personen auch einen Anspruch darauf, eine Ermäßigung der Telefongebühren bei der Deutschen Telekom zu erhalten.

Zur Beantragung der Ermäßigung stellt der Beitragsservice ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses kann bereits online ausgefüllt und im Anschluss ausgedruckt und mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice in Köln gesendet werden.