Nächste Preiserhöhung: Alle Haushalte in Deutschland betroffen

Ein helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer in Beige, mit Fernseher, Sofa, Lampe, Tisch und weiteren Möbeln. Eine Seite des Wohnzimmers hat eine große Glasfront. Die Atmosphäre im Zimmer wirkt warm.
Symbolbild © istockphoto/vicnt

Haushalte in Deutschland müssen auch im Jahr 2025 etwas mehr Geld als bisher für viele Waren und Dienstleistungen ausgeben. Nun kommt die nächste Preiserhöhung. Davon ist vor allem eine Gruppe betroffen, die jetzt tiefer in die Tasche greifen muss. 

Jetzt wird es noch teurer. Wegen der Überarbeitung einer Verordnung kommt es erneut zu einer Preiserhöhung für viele Haushalte. Für eine bestimmte Dienstleistung muss deshalb mehr Budget eingeplant werden.

Viele Haushalte in Deutschland betroffen: Diese Dienstleistung kostet jetzt mehr

Über 50 Prozent der Bürger in Deutschland können sich stolz als Eigentümer einer Immobilie bezeichnen. Der Besitz eines Eigenheims oder einer vermieteten Wohnung geht aber auch mit einigen Pflichten einher. Und diese kosten: Neben der Grundsteuer kommen Eigentümer unter anderem auch für Versicherungen, Heiz- und Stromkosten sowie Wasser- und Abwassergebühren auf. Reparaturen kommen hinzu. Wer eine Wohnung besitzt, zahlt außerdem das monatliche Hausgeld.

Jetzt könnte es für Immobilieneigentümer noch etwas teurer werden. Weil Eigenheimbesitzer und Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet sind, Heizungs- und Schornsteinsysteme überprüfen zu lassen, müssen sie einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beauftragen, um einen Feuerstättenbescheid zu erhalten. Die Bundesregierung hat nun die sogenannte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) überarbeitet. Dadurch steigen die Gebühren für bevollmächtigte Schornsteinfeger.

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Was die Änderung für Haushalte in Deutschland bedeutet

Die Teuerung beläuft sich auf insgesamt 16 Prozent. Eine andere Option als für die höheren Kosten für sogenannte “hoheitliche Aufgaben” aufzukommen, haben Hausbesitzer nicht. Hoheitliche Aufgaben, die immer im Auftrag des Staats zu erfolgen haben, können nur Menschen ausführen, die eine entsprechende Zulassung haben. Die gute Nachricht ist, dass die Preise für Leistungen, die man beim privaten Schornsteinfegerbetrieb des Vertrauens beauftragt, sich nicht erhöhen. Die neue Verordnung bezieht sich lediglich auf bevollmächtigte Schornsteinfeger. Gut zu wissen: Schornsteinfeger haben eine lange Geschichte und Tradition, denn sie existieren seit vielen Jahrhunderten. Weil das Thema Klimaschutz in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist, hat das Handwerk wieder an Bedeutung gewonnen.