
Über diese Entscheidung dürften sich vornehmlich diejenigen freuen, die es betrifft. Bestimmte Bürgergeld-Bezieher erhalten nun den nächsten Zuschuss. Dies hat ein Gericht entschieden, nachdem Betroffene geklagt hatten.
Nach einem Urteil dürfen sich nun Bürgergeld-Bezieher freuen, denn sie erhalten einen nächsten Zuschuss. Das Jobcenter wollte zunächst nicht zahlen und muss nun für diese Besonderheit ebenfalls aufkommen.
Mal gewinnt man, mal verliert man: Immer mehr Bürgergeld-Empfänger ziehen vor Gericht
Mit den stetigen Änderungen beim Bürgergeld kommt es immer wieder zu Klagen gegen die Jobcenter. Denn immer weniger Menschen lassen sich die Entscheidungen der Ämter einfach gefallen und wollen ihr Recht einklagen. Deshalb kommt es laut statistischen Erhebungen jährlich zu mehr als 260.000 Klagen, mit denen sich die Sozialgerichte beschäftigen müssen. Die Zahl steigt an, ebenso wie die Erfolge durch die Empfänger. Ca. 34 Prozent der Bürgergeld-Bezieher gewinnen vor Gericht. Dass man nicht immer Recht bekommt, zeigt der Fall eines Mannes, bei dem das Jobcenter einen Betrag auf die Leistung angerechnet hat.
Bürgergeld-Bezieher erhalten nächsten Zuschuss: „Unter strengen Voraussetzungen“
Nun gibt es einen weiteren Zuschuss, den Bürgergeld-Bezieher erhalten, für den sie jedoch strenge Voraussetzungen erfüllen müssen. Generell übernimmt das Jobcenter den Mehrbedarf, den bestimmte Krankheiten auslösen. Welche dies sind, zeigt eine Liste, die auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Generell gilt jedoch: Benötigt man eine Vollkosternährung, gibt es keinen Extra-Zuschuss. Denn so sollte sich jeder Mensch ernähren, weshalb man diese aus dem normalen Regelsatz bestreiten muss. So übernimmt das Jobcenter beispielsweise keine Bio-Lebensmittel.
Anders sieht dies nun jedoch bei der Hautkrankheit Neurodermitis aus. Benötigt man vom Arzt verordnete spezielle Salben, Cremes und andere Pflegeprodukte und übernimmt die Krankenkasse diese Kosten nicht, muss laut mehrerer Gerichtsurteile das Jobcenter für diese Kosten aufkommen. Dabei gelten Mehrkosten von 20 Euro pro Monat schon als anerkannter Mehrbedarf. Wichtig ist jedoch, dass man ein Schreiben von der Krankenkasse einreicht, in dem bestätigt wird, dass die Kosten nicht übernommen werden. Zudem sollte man unbedingt die Belege aufbewahren, um dem Jobcenter die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können.
(Quellen: SGB II, Bayerisches Landessozialgericht, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














