
Kaum einer kennt diesen Zuschuss. Dabei kann er für Millionen Bürger bedeuten, dass über 600 Euro steuerfrei sind. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, sich zu informieren.
Über 600 Euro steuerfrei können sich Millionen Bürger sichern. Das Problem: Die Wenigsten wissen davon und lassen ihren Anspruch einfach verfallen. Dabei verlieren sie Tausende von Euros.
Zuschüsse entlasten Betroffene: Kaum einer kennt seine Ansprüche
In Deutschland gibt es so einige Zuschüsse, die gerade den finanziell schlechter gestellten Bürgerinnen und Bürgern eine Chance auf mehr Geld in der Haushaltskasse geben. Die klassischen Hilfen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld kennen die meisten Betroffenen nur zu gut. Auch der Anspruch auf Elterngeld ist vielen bekannt. Die Anträge werden regelmäßig gestellt und an das Geld an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Weniger hingegen sind Zuschüsse bekannt, die die älteren Menschen betreffen. So steht ihnen neben der eigenen Rente auch Wohngeld zu. Auch dann, wenn sie in Einrichtungen leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch ein weiterer Zuschuss wird regelmäßig verschenkt, weil er nicht genutzt wird. Aus Unwissenheit und der Scheu vor dem Mehraufwand nehmen die Betroffenen ihn nicht in Anspruch.
Über 600 Euro mehr im Jahr: Millionen Bürger können von dem Zuschuss profitieren
Heutzutage ist es schon Standard, dass viele Rentner neben ihrer wohlverdienten Rente weiterhin arbeiten gehen. Um Schulden zu bezahlen oder ihren Lebensstandard halten zu können, suchen sich viele einen Teilzeit- oder Minijob. Und genau hier können sie profitieren.
Wer mehr Rente bekommt und dann auch noch Zuverdienste hat, muss in Deutschland in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Viele sehen dies als lästige Pflicht und fürchten, dem Finanzamt viel Geld zurückzahlen zu müssen. Dabei können alle diejenigen, die in diesem Jahr 64 geworden sind, den sogenannten Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Für diejenigen, die ihn in diesem Jahr das erste Mal nutzen, beträgt er 13,2 Prozent des Einkommens, maximal jedoch 627 Euro. Mit jedem fortschreitenden Geburtsjahr sinkt der Prozentsatz und damit der Maximalbetrag, bis er für den Jahrgang 1993 Null beträgt. Einen Extra-Antrag muss man dafür nicht stellen. Das Finanzamt prüft dies automatisch.














