Neue Änderungen im Februar: Energiemaßnahmen und Maskenpflicht

Eine Schreibtischlampe mit Zettel.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Geithe

Auf die Verbraucher kommen im Februar 2023 einige neue Änderungen zu. Darin enthalten sind auch Energiemaßnahmen und das Thema Maskenpflicht wird erneut aufgerollt. Neben Änderungen werden auch neue Gesetze eingeführt, die sich auf den Alltag auswirken werden.

Der Februar 2023 könnte ein Monat der Änderungen sein, denn neben neuen Maßnahmen zum Thema Energie und Maskenpflicht gibt es auch neue Gesetze, die auf den Alltag Einfluss haben werden. Das müssen Bürger jetzt wissen.

Zug, Auto, Energie und Maskenpflicht

Die Bürger und Verbraucher in Deutschland müssen sich zum Februar 2023 auf neue Gesetze und zahlreiche Änderungen einstellen. Diese betreffen weite Teile des alltäglichen Lebens. Im Nah- und Fernverkehr wird die Maskenpflicht aufgehoben. So müssen Verbraucher ab Februar 2023 weder im Bus noch in Bahn eine Maske tragen.

Der Stichtag hierfür ist der 2. Februar 2023. Eine Empfehlung für das Tragen einer Maske besteht weiterhin, aber es gibt keine Maskenpflicht mehr. Weiterhin gibt es auch ab Februar 2023 neue Vorgaben zu Verbandskästen im Auto. Das bedeutet, dass ab 1. Februar Masken in den Verbandskasten gelegt werden müssen. Ein Austausch eines alten noch gültigen Verbandskasten gegen einen Neuen ist nicht nötig, man kann lediglich die Masken ergänzen.

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Das ändert sich ebenfalls ab Februar

Laut Experten soll das Fass- und Flaschenbier ab Februar teurer werden. Die Brauereien seien aufgrund der starken Kostensteigerungen dazu gezwungen, die Preise für Bier zu erhöhen. Außerdem wird es bald keine Energiesparlampen mehr geben. Die Produktion dieser Leuchten wird eingestellt. Sie enthalten das giftige Schwermetall Quecksilber und werden deswegen nicht mehr hergestellt.

Die Produktion dieser Leuchten wird ab 25. Februar eingestellt. Dennoch darf auf Lager liegende Ware weiterverkauft werden, und die Lampen dürfen auch noch genutzt werden. Ab 1. Februar tritt auch ein Wind-an-Land-Gesetz in Kraft. Darin enthalten ist ein verpflichtendes Flächenziel, bei dem 1,4 Prozent der Fläche für Windenergie bis 2027 bereitgestellt werden muss.