Neue Anpassungen für Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Symbolbild © ISTOCKPHOTO - Foto: Müge Ayma

Karlsruhe-Insider: Das baden-württembergische Regierungspräsidium hat die neuen Anpassungen für die neuen Corona-Regeln diskutiert und vorgestellt.

So gilt ab dem 20. April in Baden-Württemberg:

Kleinere und mittlere Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 qm dürfen öffnen. Unabhängig davon dürfen Autohäuser, Fahrradhändler, Buchhandlungen und Bibliotheken ebenfalls wieder öffnen. Es müssen aber Hygienekonzepte erstellt werden.

Hochschulen dürfen in digitaler Form öffnen, Frontalunterricht findet nur in Ausnahmefällen statt.

Ab dem 4 Mai gilt:

Friseurbetriebe dürfen unter strengen Auflagen öffnen.

Abschlussklassen dürfen wieder in den Unterricht starten. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler auf mehrere Klassen verteilt, um die Mindestabstände einzuhalten.

Über den Beginn der obersten Grundschulklassen wird noch gesondert entschieden.

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Weiterhin geschlossen bleiben:

Kitas, eine Notfallbetreuung soll erweitert werden. Religiöse Zusammenkünfte und Veranstaltungen, Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August untersagt, Gastronomiebetriebe, Zoos und botanische Gärten. Kontaktbeschränkung bleibt bis mindestens 3. Mai bestehen. Dringendes Tragen von Mundschutzmasken wird empfohlen. Es wird wohl noch Monate dauern bis zur Rückkehr der Normalität.