
Der Diskurs über Migration hat die Gesellschaft in Deutschland derzeit fest im Griff. Nun greifen neue Asylregeln und die Mehrheit kommt dadurch ins Schnellverfahren. Die Meinungen darüber sind gespalten.
Neue EU-Regeln verändern das Asylverfahren in Deutschland. Erste Zahlen zeigen bereits, dass beschleunigte Prüfungen einen großen Teil der Fälle ausmachen. Neue Asylregeln bringen auch neue Schnellverfahren ins Land.
Asylrechtsreform: Mehrheit der Verfahren läuft jetzt im Schnellverfahren
Seit dem 12. Juni 2026 gelten die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie sollen Asylverfahren innerhalb der EU stärker vereinheitlichen und in bestimmten Fällen deutlich beschleunigen. Auch Deutschland setzt die Vorgaben inzwischen um. Erste deutsche Zahlen zeigen eine klare Veränderung. Zwischen dem 12. Juni und Ende Juli wurden 2.093 beschleunigte und 1.561 reguläre Verfahren eingeleitet. In weiteren 2.013 Fällen prüften die Behörden zunächst, welcher EU-Staat zuständig ist.
Damit entfiel unter den neu eingeleiteten regulären und beschleunigten Verfahren mehr als die Hälfte auf den schnellen Weg. Dieser ist allerdings nicht für jeden Antrag vorgesehen. Die EU-Verordnung nennt dafür bestimmte Voraussetzungen. Für Betroffene kann deshalb entscheidend sein, welcher Verfahrensweg gewählt wird. Gerade beim Rechtsschutz gibt es Neuerungen, die im Alltag eine wichtige Rolle spielen. Doch zunächst geht es um die Frage, wer überhaupt in das Schnellverfahren gelangt.
Warum es für manche Antragsteller plötzlich schneller geht
Beschleunigte Verfahren können unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten betreffen. Auch bei Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von höchstens 20 Prozent sieht das neue Recht diese Möglichkeit vor. Dabei müssen aktuelle Veränderungen und besondere Verfolgungsgründe berücksichtigt werden. Die Prüfung soll spätestens innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Ist ein Fall wegen komplizierter tatsächlicher oder rechtlicher Fragen dafür nicht geeignet, kann die Asylbehörde ihn im regulären Verfahren weiterführen.
Besonders wichtig ist der Rechtsschutz. Eine Ablehnung im beschleunigten Verfahren bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche gerichtliche Möglichkeiten entfallen. Für bestimmte Fälle gelten jedoch besondere Regeln zum Aufenthaltsrecht während eines Rechtsbehelfsverfahrens. Parallel gibt es sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. In Deutschland betrifft das vor allem Flughäfen und Seehäfen. Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden nach den vorliegenden Regierungsangaben 36 solcher Verfahren abgeschlossen.
(Quellen: Bundesregierung, dpa)














