Neue Bußgelder drohen: Knöllchen trotz Parkscheibe jetzt möglich

Ein Strafzettel klemmt am Scheibenwischer.
Bußgeld wegen falsch verwendeter Parkscheibe.

Einfach das Auto abstellen, die Parkscheibe auf die Ankunftszeit einstellen und schon kann es losgehen. Davon gehen alle aus, doch so ist es nicht. Ein Fehler kann teuer werden.

Trotz eingestellter Parkscheibe ein Knöllchen bekommen. Das ist tatsächlich möglich, denn wer einen Fehler begeht, der wird zur Kasse gebeten. Trotz Parkscheibe.

Trotz Parkscheibe zum Bußgeld verdonnert

Wie eine Parkscheibe verwendet wird, das lernen Autofahrer in der Fahrschule. Und eigentlich ist es auch nicht schwer. Doch es gibt tatsächlich eine kleine Falle, in die zahlreiche Parker regelmäßig tappen. Werden sie erwischt, dann kann das ein teures Bußgeld nach sich ziehen. Und dabei meinen es die Betroffenen meist einfach nur gut.

Die Frage ist jedoch, warum kann ein Bußgeld fällig werden? In der Tat kann es zu einer Strafe kommen, wenn die Höchstparkdauer überschritten wird. Denn die Parkscheibe zeigt die Ankunftszeit an, bei der die Parklücke genutzt wurde. Auf die Höchstparkdauer ist also auch zu achten.

Wir stellt man die Parkscheibe richtig ein?

Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die Parkscheibe korrekt eingestellt wurde. Denn auch beim einfachen einlegen in die Scheibe, ohne die Zeit entsprechend anzupassen, kann die Unachtsamkeit teure Folgen haben. Denn der Kontrolleur geht davon aus, dass die Parkscheibe die entsprechende Zeit anzeigt.

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Die Verantwortung, die Scheibe korrekt zu bedienen liegt also in der Hand des Parkers. Doch wie funktioniert die richtige Einstellung der Parkscheibe eigentlich? Die Parkzeit, an der geparkt wird, kann mittels dem Drehrad justiert werden. Hier gibt es aber einen entscheidenden Punkt zu beachten. Denn sonst droht ein Bußgeld.

Die Zeit muss korrekt sein

Hierbei geht es aber nicht darum, möglichst korrekt die Ankunftszeit einzustellen. Laut ADAC funktioniert es nämlich folgendermaßen: „Sie wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt.“ Hierfür gibt es auch ein passendes Beispiel von den Experten, sodass alle Unklarheiten eigentlich beseitigt sein sollten.

„Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen.“ Eigentlich ganz einfach. Doch offenbar sorgt genau das Einstellen der Parkscheibe immer wieder für Probleme. Ist sie falsch justiert, kann das nämlich zu einem Verwarnungsgeld führen.

Ein weiterer wichtiger Punkt auf den der ADAC hinweist ist: „Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.“