Neue Corona-Verordnung für Restaurantbesuche in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Landesregierung die Maskenpflicht in Gaststätten verschärft.

Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. «

Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht», teilte die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart mit. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt.

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