
In diesem Jahr treten neue EU-Regeln für Millionen Hauseigentümer in Deutschland in Kraft. Dabei geht es vor allem um Änderungen bei den Energieausweisen für Immobilien. Kümmern müssen sich Betroffene allerdings selbst.
Eine Entscheidung der Europäischen Union bringt in diesem Jahr neue Regeln für Millionen Hauseigentümer. Zahlreiche Energieausweise verlieren dadurch ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden.
Der Energieausweis: Ein entscheidendes Dokument
Ein Energieausweis ist ein Informationsdokument und bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Es zeigt den ungefähren Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung, wodurch sich die zu erwartenden Kosten einschätzen lassen. Für viele potenzielle Mieter oder Käufer trägt dieses Dokument zur Entscheidung für oder gegen das Objekt bei. In der Regel ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig und kann nicht verlängert werden. Eigentümer müssen sich dann einen neuen Ausweis ausstellen lassen.
Dafür können – je nach Art des Ausweises und der Größe des Gebäudes – Kosten zwischen 100 und 500 Euro anfallen. Diese trägt der Hauseigentümer ganz allein. Jedoch ist ein solcher Ausweis nicht für jeden Immobilienbesitzer verpflichtend. Im Falle einer Vermietung, Verpachtung oder eines Verkaufs jedoch schon. Erbaut man ein Wohngebäude neu oder saniert es umfangreich, sollte ebenfalls ein Energieausweis vorliegen.
Neue EU-Regeln: Veraltete Energieausweise sind ungültig
Bisher war auf einem Energieausweis eine Skala von A bis H zu sehen. Diese verliert zu Ende Mai 2026 ihre Gültigkeit. Dank einer neuen EU-Verordnung gibt es fortan eine Skala mit den Energieeffizienzklassen A bis G. A steht hierbei für die höchste Effizienz und G entsprechend für die schlechteste. Zudem sollen alle Ausweise künftig an einem zentralen Ort gespeichert sein, sodass Behörden, Käufer oder Förderstellen sie jederzeit einsehen können. Weiterhin soll jedes Dokument Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten, um den Energieverbrauch zu senken.
Kann ein Hauseigentümer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen, fehlerfreien oder vollständigen Energieausweis vorlegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Dafür droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Grundlage für die Maßnahmen ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – kurz: EPBD). Alle Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa, ADAC, Verbraucherzentrale)














