
Jetzt gibt es eine neue Hinzuverdienstgrenze, von der Millionen Menschen nun profitieren. Viele freuen sich darüber, denn es bedeutet bares Geld. Und das können die meisten gut gebrauchen.
Jetzt gibt es eine neue Hinzuverdienstgrenze. Von dieser profitieren bald Millionen Menschen. Viele freuen sich sehr darüber.
Darüber können sich Millionen Menschen freuen
Endlich ist für Millionen Menschen eine finanzielle Entlastung in Sicht, denn es gibt nun eine neue Hinzuverdienstgrenze für all diejenigen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und zusätzlich Einkommen erzielen. Bereits ab dem 1. Juli 2026 darf man mehr verdienen, ohne dass man mit einer Kürzung der Rente rechnen muss. Grund dafür ist die Anhebung des Freibetrags, der jedes Jahr an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts angepasst wird. Konkret liegt der monatliche Freibetrag seit Juli bei 1.122,53 Euro netto. Bis Ende Juni 2026 waren es noch 1.076,86 Euro. Wer mit seinem anrechenbaren Nettoeinkommen unter dieser Grenze bleibt, erhält die Hinterbliebenenrente weiterhin in voller Höhe. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt bis zum 30. Juni 2027.
Überschreitet das eigene Einkommen den Freibetrag, bedeutet das allerdings nicht, dass die Hinterbliebenenrente sofort komplett gekürzt wird. Stattdessen wird lediglich der Teil des Einkommens berücksichtigt, der oberhalb des Freibetrags liegt. Besonders Familien profitieren von einer weiteren Regelung. Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat oder hätte, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 238,11 Euro pro Monat. Dadurch können Hinterbliebene mit Kindern deutlich mehr hinzuverdienen, ohne finanzielle Einbußen bei ihrer Rente zu fürchten. Die Anpassung der neuen Hinzuverdienstgrenze erfolgt automatisch. Betroffene müssen keinen Antrag stellen.
Jetzt bekommt man mehr Geld
Die Anhebung des Freibetrags ist Teil der jährlichen Rentenanpassung. Zum 1. Juli 2026 hat man die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent erhöht. Von dieser Rentenanpassung profitieren rund 21 Millionen Rentner bundesweit. Gleichzeitig steigen durch den höheren aktuellen Rentenwert auch verschiedene Grenz- und Freibeträge innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig ist außerdem zu wissen, dass nicht jede Hinterbliebenenrente gleich hoch ausfällt. Bei der sogenannten großen Witwen- oder Witwerrente bekommt man in der Regel 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten älteren Bestandsfällen sogar 60 Prozent. Welche Variante gilt, hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Eheschließung und vom Todeszeitpunkt des Versicherten ab.
(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














