Neue Maßnahme: Rundfunkbeitrag könnte bald absetzbar werden

Nahaufnahme von 2-Euro-Münzen, die auf einem 10-Euro-Schein und einem Brief liegen. Auf dem Brief stehen die Logos von ARD und ZDF. Es handelt sich um ein Schreiben des Beitragsservices, der für die Rundfunkgebühren zuständig ist.
Symbolbild © imago/HMB-Media

Das gab es für Privathaushalte noch nie: Eine neue Entwicklung macht Hoffnung, dass der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer absetzbar sein könnte. Millionen Bundesbürger müssen die Gebühr zahlen, die bald sogar noch weiter in die Höhe schießen soll.

Die Zahlung der Rundfunkgebühr schmälert das verfügbare Budget auf dem Konto. Jetzt keimt jedoch Hoffnung auf: Womöglich lässt sich der Beitrag künftig steuerlich absetzen.

Millionen Haushalte zahlen die Gebühr ‒ und sie könnte steigen

Dass ein Großteil der Deutschen höhere Rundfunkbeiträge grundsätzlich ablehnt, belegen Umfragen immer wieder. Viele gehen sogar einen Schritt weiter: Sie fordern eine Abschaffung der Gebühr, und bezeichnen sie teilweise als „Zwangsgebühr“. Im Jahr 2026 fallen monatlich pro Wohnung 18,36 Euro an. Eine Expertenkommission schlägt vor, den Betrag ab 2027 auf 18,64 Euro zu erhöhen.

In den sozialen Medien sorgt das für Unmut. „Eine unzumutbare Frechheit“, ärgert sich etwa ein Instagram-Nutzer. „So unnötig“, schreibt eine andere Person. Doch nicht alle Bürger werden zur Kasse gebeten. Dazu zählen etwa Menschen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen. Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Zudem ist der Beitrag bislang steuerlich nicht absetzbar. Das könnte sich allerdings ändern.

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Rundfunkbeitrag bald womöglich absetzbar – der Grund

Ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern will seinen Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen und klagt deshalb vor dem Finanzgericht (Az. 1 K 67/26). Seine Begründung ist klar: Der Zugang zu Medien gehört zum Existenzminimum und darf vom Staat nicht mit der Einkommensteuer belastet werden. Da diese Klage die aktuelle Steuerpraxis grundsätzlich infrage stellt, hat der Bund der Steuerzahler den Fall als offizielles Musterverfahren übernommen. Der Verband unterstützt den Kläger, um eine Grundsatzentscheidung zu erzwingen.

Für Millionen Beitragszahler ist das Verfahren eine konkrete Chance auf Steuererstattungen. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, die Jahresgebühr in der Steuererklärung anzugeben. Streicht das Finanzamt den Posten, können Steuerzahler Einspruch einlegen und das Verfahren unter Verweis auf das Aktenzeichen bis zum finalen Urteil ruhen lassen. Sofern der Klage stattgegeben wird, könnten Steuerzahler künftig davon profitieren, dass ihr zu versteuernder Betrag geringer ausfällt.

(Quellen: Bund der Steuerzahler, Inside Digital, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)