
Millionen Menschen sind von den neuen Maßnahmen ab April betroffen. Auf die Bürger kommen einige Erleichterungen zu, die sie unbedingt kennen sollten. Dazu kommen Veränderungen, die für so manchen ebenfalls wichtig sind.
Ab April kommen neue Maßnahmen auf die Menschen hierzulande zu. Zum einen geht es dabei um wichtige Änderungen zum Schutz der Bürger, zum anderen um wichtige Probleme, die angegangen werden.
Das Wichtigste zuerst: Bundesregierung regelt Erhöhungen der Spritpreise
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Spritpreise. Verbraucher zeigten sich sehr verärgert darüber, dass die Tankstellen mehrmals am Tag einfach die Preise erhöhen konnten. Dadurch konnte man keine Tankzeit einplanen, um noch den tagesgünstigsten Sprit zu bekommen. Zudem verurteilen viele dieses Vorgehen als Ausbeutung und Wucher.
Die Bundesregierung hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Zukünftig dürfen die Tankstellenbetreiber die Spritpreise nur noch einmal am Tag erhöhen, und zwar um 12 Uhr. Wer nach dieser Zeit noch einmal die Preise in die Höhe treibt, muss mit einem Bußgeld von 100.000 Euro rechnen, heißt es von offizieller Seite. Preissenkungen seien jedoch den ganzen Tag über möglich, und das so oft wie gewollt.
Diese Änderungen betreffen weitere Millionen Menschen
Eine weitere Änderung betreffen die Beamten von 15 der 16 Bundesländer. Sie erhalten ab dem 1. April 2,8 Prozent mehr Gehalt, wenigstens jedoch 100 Euro. Das Ausbildungsgehalt erhöht sich um 60 Euro. Da Hessen seit 2004 nicht mehr Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist, gelten hier eigene Erhöhungen, die ab dem 1. Juli nach vorherigen Verhandlungen gezahlt werden. Weitere Gehaltssteigerungen sind für die kommenden beiden Jahre geplant.
Für starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren gehört nun ein jährliches Lungenscreening zur frühzeitigen Krebsdiagnose zur Kassenleistung. Wer wenigstens 25 Jahre raucht, hat Anspruch auf diese kostenlose Untersuchung. Wer vor zehn Jahren aufgehört hat, hat ebenfalls einen Anspruch auf diese Leistung. Außerdem dürfen Lachgas und K.-o.-Tropfen sowie Stoffe, die sich zur Herstellung der letzteren eignen, nicht mehr online vertrieben werden. Lachgas darf nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Dieses hatte sich in den letzten Jahren immer mehr zur Partydroge etabliert.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














