Hauseigentümer aufgepasst! Wenn ihr einer neuen Pflicht nicht nachkommt, kann dies ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Man sollte sich lieber schnell darum kümmern, sonst wird es teuer.
Wer ein Haus geschenkt bekommt, es erbt oder es selbst kauft, muss eine wichtige Pflicht unbedingt beachten. Man sollte sich sofort informieren und handeln, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hauseigentümern, die dagegen verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Zahlreiche Pflichten kommen auf Hauseigentümer zu
Wer sich ein Eigenheim kauft, eines geschenkt bekommt oder von den Großeltern erbt, freut sich über seine eigenen vier Wände. Endlich muss man keine Miete mehr zahlen und kann tun und lassen, was man möchte. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Denn der Gesetzgeber schreibt zahlreiche Richtlinien und Regeln vor, an die man sich als Hauseigentümer zu halten hat. Ansonsten hagelt es Bußgelder. So müssen beispielsweise Eigentümer, die einen Kamin besitzen, einige Dinge beachten und die Heizstelle auf den aktuellen Stand bringen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Kamin, sondern auch für andere Dinge rund ums Haus.
Neue Pflicht sollte man unbedingt beachten – sonst wird es teuer
Grundlage für diese Pflicht ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das besagt, dass man das Eigenheim zwei Jahre nach dessen Erwerb sanieren muss. Bis zwei Jahre nach Einzug haben die neuen Eigentümer Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Experten raten dazu, sich diesbezüglich von einem Sachverständigen für Wärmeschutz beraten zu lassen. Dieser kümmert sich unter anderem um die richtige Isolierung des Dachgeschosses oder die Dämmung der Heizungs- und Wasserrohre. Auch zum Austausch alter Heizungen berät der Experte die Hauseigentümer.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Pflicht. So müssen Eigentümer, die die Immobilie vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, der Sanierungspflicht nicht nachkommen. Dies gilt auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, die spezifische energetische Anforderungen erfüllen müssen. Auch Eigentum, bei dem eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, muss nicht saniert werden. Da eine solche Sanierung mit hohen Kosten verbunden sein kann, raten Experten dazu, einen Sanierungsplan aufzustellen und sich gegebenfalls bei der Hausbank einen Kredit zu nehmen. Nach Abnahme der entsprechenden Maßnahmen durch einen Experten sollte man die Bescheinigung hierfür wenigstens zehn Jahre aufbewahren.