
Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Änderungen zur Energiewende beschlossen. Besonders Gebäude mit alten Heizungen sind von den neuen Pflichten betroffen. Damit wird Heizen zwar klimafreundlicher, doch bedarf es einiges an Aufwand.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) treibt derzeit die Energiewende voran. Dazu greifen ab dem nächsten Jahr neue Regelungen, auf die insbesondere Haushalte mit Holzheizungen einen Blick werfen sollten.
Energiewende: Neue Pflichten für Heizungen
Das Ziel der Energiewende ist, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. In Sachen Strom werden Wind- und Solarenergie bereits seit Jahren von der Bundesregierung unterstützt. Alternative Quellen zur Wärmeversorgung spielten bislang eine eher untergeordnete Rolle. Dazu hat die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz im August einem Entwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoRG) zugestimmt. Wirtschaft und Forschung befürworten das neue Gesetz, da das Erdwärmepotenzial in Deutschland sehr hoch ist.
Laut des BMWE soll vor allem in deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau neuer Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen. Diese Pflicht tritt am 30. Juni 2026 in etwa 80 Städten in Kraft. Kleinere Kommunen haben dahingehend noch bis 2028 Zeit. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagt weiterhin, dass bis spätestens 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern wie Öl oder Kohle verboten ist. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Alte Heizungen müssen umgerüstet werden
Die verschärften Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung treffen auch Holzheizungen. Immerhin ist auch das ein fossiler Brennstoff, der sehr viel mehr CO₂ produziert, als beispielsweise Erdwärme. Zunächst bleibt die Holz- und Kohlefeuerung erlaubt. Jedoch braucht es dafür einen gültigen Emissionsnachweis und Vorrichtungen zur Staubminderung – besonders in Luftreinhaltegebieten.
Ältere Heizungen, die die entsprechenden Vorgaben nicht erfüllen, müssen also um- oder nachgerüstet werden. Das betrifft vorrangig Geräte vor 1995 oder ältere Baujahre. Bei Heizungen, mit den Baujahren zwischen 1995 und 2015, ist eine Nachrüstung bis 2027 erforderlich. Aktuellere Modelle haben noch bis 2045 Zeit, um die neuen Abgasnormen zu erfüllen. Auch dürfen offene Kamine nur gelegentlich betrieben werden. Die Begründung für die neuen Pflichten liegt in der Feinstaubbelastung – insbesondere in Ballungszentren wie Großstädten. Dort soll in Zukunft ein Netz aus Geothermie für Wärme sorgen.
(Quellen: Heizungsbau Deutschland, Holzheizung)














