
Endlich keine Rechnungen vom Beitragsservice: Ab Oktober führt diese Regel dazu, dass zahlreiche Menschen keinen Cent für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zahlen müssen. Wer die spezielle Voraussetzung erfüllt, kann sich glücklich schätzen.
Gute Nachrichten für Bürger: Unter dieser Bedingung verlangen ARD und ZDF kein Geld. Um den Vorteil zu nutzen, muss man nur Folgendes beachten.
Wer eine spezielle Voraussetzung erfüllt, spart Geld
Die Einnahmen sind spürbar geschrumpft. Rund 260 Millionen Euro weniger haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 2024 erhalten. Dennoch klingt diese Zahl beeindruckend: Insgesamt flossen 8,74 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren. Dass das Geld überhaupt fließen muss, stößt bei vielen Bürgern jedoch auf Widerstand. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein für viele Menschen geradezu unglaubliches Urteil gesprochen. Es führt dazu, dass Gerichte in Zukunft durchaus prüfen müssen, ob die Anstalten ein vielfältiges Programm haben ‒ oder ob sie gegen den Programmauftrag verstoßen.
Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Klage gegen die Zahlung Erfolg zu haben, wächst somit. Allerdings gibt es zahlreiche Menschen in Deutschland, die ohnehin keine Rundfunkgebühren überweisen müssen. Dafür existieren klare Voraussetzungen. Wer ab Oktober eine spezielle Bedingung erfüllt, hat schon gewonnen. Aber auch in diesem Fall kommt es auf ein Detail an, um zu profitieren.
Ab Oktober: Diese Gruppe wird nicht zur Kasse gebeten
In Deutschland hat das Wintersemester begonnen. Weil diese besondere Lebensphase für Studenten oft mit einem knappen Budget einhergeht, dürfen sich zahlreiche junge Menschen auf eine Befreiung von der Rundfunkgebühr freuen. Aber nicht alle haben Glück. Dieser Vorteil ist lediglich BAföG-Empfängern vorenthalten ‒ und das auch nur, wenn sie einen Antrag stellen.
Wer also im Oktober ordentlich an einer Uni eingeschrieben ist und die Leistung bekommt, sollte nicht auf eine automatische Befreiung hoffen. Wichtig ist, den BAföG-Nachweis vorzulegen. Überdies können sich auch andere Bürger befreien lassen. Das gilt zum Beispiel für Personen mit Grundsicherung oder Bürgergeld. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg informiert, empfiehlt sich zudem ein Härtefallantrag, wenn man keine Sozialleistungen erhält, aber wenig Geld zur Verfügung hat. Dann besteht ebenfalls die Chance auf eine Befreiung.














