
Nach einer neuen Regel dürfen Jugendliche vielerorts nicht mehr ins Freibad. Laut Experten war diese Maßnahme dringend erforderlich, um Schlimmeres zu verhindern und das Schwimmen für alle sicherer zu gestalten.
Zukünftig dürfte bestimmten Jugendlichen der Zugang ins Freibad verwehrt bleiben, denn eine neue Regel sorgt dafür, dass sie ohne einen bestimmten Nachweis nicht mehr hinein dürfen.
Viel zu viele Unfälle: Bademeister schlagen Alarm
Mit den warmen Temperaturen haben nun auch die Freibäder und andere Gewässer wieder Hochsaison. Bei sommerlichen Gradzahlen freuen sich viele Kinder und Jugendliche auf eine Erfrischung im kühlen Nass. In Gruppen geht es dann ins Freibad, ohne dass ein Erwachsener mit dabei ist. Ein beliebtes Ausflugsziel sind auch die Seen in der Nähe. Doch die Freibad-Saison hat auch eine Schattenseite. Laut dem DLRG ertrinken jedes Jahr zwischen 30 und 40 Kinder und Jugendliche. Eine Zahl, die durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern wäre. Deshalb haben erste Freibäder inzwischen eine neue Regel aufgestellt, nach der Jugendliche diese nicht mehr betreten dürfen, wenn sie ohne Begleitung sind oder einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Neue Regel: Jugendliche dürfen nicht mehr ins Freibad
Eine neue Regel sorgt nun dafür, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr ins Freibad dürfen, wenn sie ohne Erziehungsberechtigte kommen. Es sei denn, sie können ein Abzeichen wie Bronze, Silber oder Gold nachweisen. Das Seepferdchen gilt dabei nicht, denn es vermittelt nur die grundlegenden Kenntnisse, steht jedoch nicht für sicheres und ausdauerndes Schwimmen. Und genau hier sehen die Experten nämlich ein weiteres Problem. Allgemein herrscht noch der Irrglaube, dass Kinder mit einem Seepferdchen-Abzeichen schwimmen können. Dies ist nicht der Fall, warnen Experten eindringlich. Erst durch ein oder mehrere weitere Abzeichen seien Ausdauer und Sicherheit gegeben.
Deshalb greifen die Freibäder nun durch und wollen mithilfe der neuen Regelung die Anzahl der Fälle durch Ertrinken oder die Gefahr, dass dies geschehen könnte, senken. Sie erklären weiter, dass Bademeister natürlich eine Aufsichtspflicht haben, die primäre liege jedoch bei den Erziehungsberechtigten, weshalb diese immer ein Auge auf ihren Nachwuchs haben sollten. Gerade zu Stoßzeiten könne man aufgrund der Menschenmassen und der Lautstärke einen Ertrinkenden nicht sofort ausmachen und entsprechend eingreifen.
(Quellen: DLRG, Deutschlandfunk, Merkur)














