Neue Regeln: Bürger beziehen Rente, ohne zu arbeiten

Auf dem Bild ist ein aufgeschlagener Tischkalender zu sehen, auf dem der "letzte Arbeitstag" markiert ist. In roter Handschrift steht daneben groß das Wort "Rente".
Symbolbild © istockphoto/Ralf Geithe

Für viele Menschen in Deutschland reicht die gesetzliche Rente im Alter nicht aus. Im deutschen Rentensystem gilt: Anspruch auf Rente hat nur, wer zuvor Beiträge eingezahlt hat. Allerdings können auch Bürger Rente beziehen, ohne gearbeitet zu haben.

Steigende Mieten, höhere Energiepreise und wachsende Kosten für Lebensmittel treffen Rentner besonders stark. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, sieht sich dennoch häufig mit finanziellen Engpässen konfrontiert. Experten warnen seit Jahren vor einer wachsenden Altersarmut.

Jahrzehntelange Arbeit schützt nicht vor Altersarmut

Niedrige Löhne, unterbrochene Erwerbsbiografien, Teilzeitarbeit oder lange Phasen der Kindererziehung wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Auch Selbstständige, die nur eingeschränkt oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind oft betroffen. Menschen, die über lange Zeit keine oder nur minimale Beiträge geleistet haben, können entsprechend keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche geltend machen. Dazu zählen etwa Personen, die dauerhaft ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren oder sich bewusst gegen eine Vorsorge entschieden haben. Wer nicht vorsorgt, trägt ein erhöhtes Risiko für finanzielle Schwierigkeiten im Alter.

Wenn die Rente nicht ausreicht, stehen Betroffenen dennoch verschiedene Möglichkeiten offen. Eine wichtige Stütze ist die Grundsicherung im Alter, die Menschen mit sehr niedrigem Einkommen vor existenzieller Not schützen soll. Auch Wohngeld oder Heizkostenzuschüsse können beantragt werden, um laufende Ausgaben zu senken. Einige Rentner entscheiden sich zudem für einen Nebenverdienst, sofern ihre Gesundheit dies zulässt. Beratungsstellen von Kommunen, Sozialverbänden oder der Deutschen Rentenversicherung helfen dabei, individuelle Ansprüche zu prüfen.

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Bürger beziehen Rente auch bei fehlenden Beitragszeiten

Wer während seines Arbeitslebens Beiträge einzahlt, erhält im Alter eine Rente. Die Beiträge werden dabei von Beschäftigten und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Neben Zeiten mit regulären Einzahlungen können auch bestimmte Phasen ohne Arbeit berücksichtigt werden, etwa Kindererziehung oder Ausbildung. Aus allen angerechneten Zeiten entstehen sogenannte Rentenpunkte. Sie bestimmen, wie hoch die monatliche Rente später ausfällt.

Menschen, die ihr Leben lang nicht gearbeitet und keine Beiträge gezahlt haben, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine eigene Rente. Eine wichtige Ausnahme bilden Eltern, vor allem Mütter. Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre auf die Rente angerechnet. Jedes dieser Jahre bringt einen Rentenpunkt, der aktuell rund 40 Euro monatlich wert ist. Dennoch gilt: Wer ausschließlich auf Kindererziehungszeiten zurückgreift, erhält nur eine vergleichsweise geringe Rente und bleibt häufig auf zusätzliche Unterstützung angewiesen.

(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Jobcenter)