Neue Regeln: Energiesparmaßnahmen – Pflicht für Bürger ab Oktober

Energiekosten sparen
Symbolbild © istockphoto/gopixa

Derzeit dreht sich alles um Energiesparmaßnahmen. Die Verordnungen des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) gelten ab Oktober.

Zum 1. Oktober treten spezielle Energiespar-Verordnungen in Kraft. Die Bürger haben jetzt einige Pflichten zu beachten.

Unternehmen und Privathaushalte betroffen

Es gibt bereits einige Regeln, die für Unternehmen und private Haushalte gelten. Diese dienen dafür, dass in diesem Jahr Energie gespart werden kann. Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister, hat nun noch weitere Pläne veröffentlicht.

Aus diesen resultieren gleichzeitig auch Pflichten für Betriebe und Privatpersonen. So soll gemeinschaftlich die Krise bekämpft werden können. Die Energiesparverordnung enthält unter anderem drei Schritte, die den Energieverbrauch senken sollen.

Kurz- und langfristige Maßnahmen geplant

Im ersten Schritt sollten kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden. Schon zum 1. September traten diese Verordnungen in Kraft. Darin enthalten sind die Beleuchtungen von Gebäuden und Denkmälern von 22 Uhr bis 16 Uhr.

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Im zweiten Schritt der Energiespar-Verordnung sollen Maßnahmen in Kraft treten, die für zwei Jahre gelten werden. Die Heizungsprüfungspflicht tritt in Kraft. Gasheizungen müssen alle zwei Jahre überprüft werden.

Weitere Schritte folgen

Außerdem müssen auch Gasheizungen in großen Gebäuden mit einem hydraulischen Ausgleich versehen werden. In Haushalten gibt es keine verpflichtende Mindest-Temperatur. Anders sieht das in öffentlichen Gebäuden aus.

Angemessenes Heizen sowie ausreichendes Lüften in Häusern und Wohnungen sind aber auch weiterhin Pflicht. Private Pools, egal ob Innen oder Außen, dürfen nicht mehr beheizt werden. Das Gleiche gilt auch für Aufstellbecken.