Neue Regeln: Erste deutsche Großstädte führen Bettelverbot ein

Ein armer, obdachloser Mann sitzt an einer Straße und hält einen weißen Becher in die Höhe. Im Hintergrund sind einige Passanten zu sehen. Ein Mann läuft direkt an dem Obdachlosen vorbei und ignoriert ihn.
Symbolbild © istockphoto/Canetti

Immer mehr deutsche Großstädte führen ein Bettelverbot ein. Dies gilt zwar vornehmlich für bestimmte Areale. Dennoch – oder gerade deshalb – betrachten viele Menschen die neue Regelung äußerst kritisch.

Es ist ein allzu bekanntes Bild – nicht nur in deutschen Großstädten: Mittellose Menschen, die nach Geld oder direkt nach etwas zu Essen fragen. Besonders beliebt sind Stellen, an denen sich viele Passanten tummeln. Damit soll jetzt Schluss sein.

Bettelverbot: Immer mehr Städte greifen durch

Bahnhöfe, Einkaufsstraßen, Restaurants, Bars und Clubs – all das sind Areale, in denen reges Treiben herrscht. Entsprechend hoch sind dort auch die Chancen, dass jemand Mitgefühl zeigt und den ein oder anderen Euro locker macht. Daher sind solche Areale bei Bettlern sehr beliebt. Längst handelt es sich dabei jedoch nicht mehr nur um Obdachlose, die irgendwann das Glück verlassen haben. Besonders in den Innenstädten schicken kriminelle Organisationen Frauen und Kinder zum Betteln auf die Straße. Durch die steigende Konkurrenz nimmt auch die Aggressivität beim Schnorren zu.

Passanten sind in der Folge immer genervter und können nur schwer unterscheiden, wer wirklich auf Hilfe angewiesen ist. Also versuchen die meisten derartigen Situationen aus dem Weg zu gehen. Blöd nur, wenn das nicht geht, weil man zum Beispiel gerade in der Straßenbahn ist oder bei einem gemütlichen Abend im Biergarten. Deshalb ergreifen immer mehr Städte Maßnahmen und verhängen ein Bettelverbot. In München, Krefeld, Bremen oder Hamburg gibt es schon seit geraumer Zeit Restriktionen gegen aggressives Betteln.

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Das Bettelverbot bekommt viel Kritik

In Dortmund ist es ab dem 1. August (vorerst für ein Jahr) verboten, im Radius von fünf Metern um einen gastronomischen Betrieb zu betteln. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt nicht nur für aktives, sondern auch für stilles Betteln – also ohne andere Menschen direkt anzusprechen. Außerhalb des vorgegebenen Abstandes darf man sich aber weiterhin beispielsweise mit einem Becher und einem Schild platzieren und um eine milde Gabe bitten.

Kritik hagelt vor allem, da hier ein Grundrecht verletzt wird und ein generelles Bettelverbot unzulässig ist. Auch bemängeln viele, dass sich das Problem dadurch nur auf andere Plätze verlagert und sich die Armut nur noch verstärke. Die Maßnahme folge lediglich dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn.“

(Quellen: Stadt Dortmund, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)