Rentner aufgepasst: Immer mehr Senioren drohen jetzt hohe Steuernachzahlungen, weil sie die genauen Regeln nicht kennen. Wer sich Geld dazuverdienen möchte, muss ganz genau aufpassen.
Immer mehr Senioren reicht ihre Rente nicht aus. Sie wollen sich Geld hinzuverdienen und riskieren dabei hohe Steuernachzahlungen. Wer einen Minijob will, sollte die Eckdaten dringend kennen.
Armut: Es betrifft jeden fünften Rentner
Nach vielen anstrengenden Jahren im Job fiebern zahlreiche deutsche euphorisch der Rente entgegen. Doch so rosig wie noch vor ein paar Jahren sieht die oft in der Realität nicht aus. Stand 2024 ist sogar jeder fünfte mit einem Alter von über 75 Jahren von Altersarmut bedroht. Vor allem Frauen sind gefährdet, weil die Rentenzahlungen an die Beitragsjahre und Höhe gekoppelt sind. Phasen von Arbeitslosigkeit, Teilzeit und Kinderbetreuung reißen schnell ein Loch in die erhoffte Rentenkasse.
Minijobs sind deshalb für viele Rentner eine einfache Möglichkeit, um sich auch im Alter noch etwas dazuzuverdienen. Immer mehr Senioren tappen dabei jedoch in Steuerfallen. Denn es gibt einiges zu beachten. Hinzuverdienstgrenzen gibt es seit dem Jahr 2023 glücklicherweise nicht mehr. Allerdings müssen fleißige Minijobber darauf achten, dass sie den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten. Denn wenn das Einkommen aus Nebenjob und Rente diesen übersteigen, müssen Steuern gezahlt werden. Der Freibetrag wurde im Jahr 2026 auf 12.348 Euro erhöht und sollte eingehalten werden.
Pauschal ist immer günstiger
Immer mehr Senioren zahlen zudem drauf, weil ihr Arbeitgeber sie über die Lohnsteuerkarte abrechnet. Ein Minijob ist in dem Fall zwar frei von Sozialabgaben. Steuern fallen jedoch trotzdem an, sodass schnell unerwartete Nachzahlungen seitens des Finanzamtes gefordert werden.
Wer im Alter noch arbeitet, ist außerdem automatisch rentenversicherungspflichtig. Wer will, kann sich davon jedoch durch Mitteilung an den Arbeitgeber befreien lassen. All diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen sich im Gegensatz zu allen anderen an tiefere Grenzen halten. So liegt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung durch einen Minijob in dem Fall bei 20.763,75 Euro brutto. Wie sich die Einnahmen auf die Monate verteilen, ist dabei vollkommen egal. Experten empfehlen Senioren daher ihre Besteuerungsart genau zu prüfen und Minijobs clever zu kombinieren, um das Maximum herauszuholen ohne die monatliche Verdienstgrenze zu überschreiten.
(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesfinanzministerium, Steuerexperten, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














