
Die Geflügelpest stellt ein erhebliches Risiko für die Landwirtschaft dar. Hohe Ansteckungsraten können innerhalb kurzer Zeit ganze Bestände vernichten. Die Seuche breitet sich in Deutschland weiter aus.
Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hausgeflügel wie Hühner, Enten und Gänse befällt. Verantwortlich sind Influenzaviren vom Typ A. In Deutschland bedrohen die Wintermonate vor allem Geflügelhaltungen.
Strenge Schutzmaßnahmen gelten in Deutschland
Die Geflügelpest führt zu Störungen in Lieferketten bei Geflügelfleisch und Eiern und kann Exportbeschränkungen nach sich ziehen. Die Krankheit wirkt sich somit sowohl auf Tierhaltung, Handel als auch auf Verbraucher aus. Die Pest nimmt in Deutschland im Herbst 2025 weiter zu; Behörden registrieren inzwischen täglich neue Ausbrüche. Risikogebiete werden ausgewiesen, Tierhalter müssen strenge Biosicherheitsvorgaben einhalten, etwa die Haltung in geschlossenen Ställen, Desinfektionsmaßnahmen und Einschränkungen beim Tiertransport. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu stoppen, haben Veterinärämter bundesweit bereits zahlreiche Tiere wie Hühner, Puten, Gänse und Enten getötet.
Seuche breitet sich weiter aus
Bei Ausbrüchen keulen Veterinärbehörden die infizierten Tiere und setzen die betroffenen Höfe unter Quarantäne. Zudem gibt es regelmäßige Kontrollen von Wild- und Nutztierbeständen, um frühe Warnzeichen zu erkennen. Die Bevölkerung wird informiert, etwa über den sicheren Umgang mit Geflügel und Eiern. Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung einzudämmen, die Tiergesundheit zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Am 19. November 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut, dass ein Putenbetrieb in Dorsten von der Vogelgrippe betroffen ist.
Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen reagierte umgehend und erließ eine Allgemeinverfügung, die am 20. November 2025 in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung sieht zwei Zonen rund um den betroffenen Betrieb vor: eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern. In der Schutzzone dürfen Tierhalter Geflügel, Eier, Fleisch, Futtermittel und Einstreu nicht transportieren. Zudem gilt in beiden Zonen eine Aufstallpflicht, um den direkten Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln zu verhindern. Weitere Schutzmaßnahmen betreffen die Fütterung: Geflügel muss so gefüttert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
(Quellen: Robert-Koch-Institut, Friedrich-Löffler-Institut, Landwirtschaft Hessen, NABU)














