
Mit dem neuen Jahr soll auch die neue Steuerreform greifen. Doch es gibt nicht nur Erleichterungen. Millionen Bürger könnten demnach sogar noch draufzahlen. Sie haben weniger als vorher.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einigen neuen Reformen. Eine davon ist eine neue Steuerreform, die ab dem neuen Jahr deutliche Entlastungen für die Bürger bringen soll. Allerdings zahlen Millionen Bürger auch ordentlich drauf.
Neue Steuerreform: Diese Entlastungen sollen kommen
Das Bundeskabinett hat das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Die von Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Reform sieht ab dem 1. Januar 2027 steuerliche Entlastungen im Gesamtumfang von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr vor. Im Fokus stehen Familien sowie Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Zur Gegenfinanzierung werden im Gegenzug Spitzenverdiener deutlich stärker belastet. Der Anteil des Einkommens, auf den gar keine Steuern anfallen, wird schrittweise angehoben. Er steigt von 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
Die Steuerkurve verläuft im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen zukünftig flacher. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für berufsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten erhöht sich von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Allerdings haben auch viele Arbeitnehmer weniger netto vom Brutto.
Neue Steuerreform: Diese Bürger zahlen ab 2027 drauf
Die Entlastung der breiten Masse wird maßgeblich durch eine Verschärfung der Steuerprogression am oberen Ende finanziert. Ledige ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen müssen ab 2027 mehr zahlen. Für sie greift der bisherige „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent künftig früher. Vorher lag die Grenze bei knapp 278.000 Euro. Für Ledige ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird eine völlig neue Stufe eingeführt, der Superreichensteuersatz von 47 Prozent. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppeln sich diese Einkommensgrenzen entsprechend.
Wer geringfügig Beschäftigte im Betrieb oder Privathaushalt anstellt, wird deutlich stärker zur Kasse gebeten. Der Pauschalsteuersatz, den Arbeitgeber abführen müssen, steigt von bisher zwei Prozent auf fünf Prozent des Arbeitsentgelts. Bei einem jährlichen Minijob-Lohn von 10.000 Euro bedeutet das beispielsweise 500 Euro statt bisher 200 Euro zusätzliche Steuerlast für den Arbeitgeber. Wer Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen lässt, verliert einen Teil seiner steuerlichen Vergünstigungen. Der maximale jährliche Förderbetrag schrumpft dadurch von 1.200 Euro auf 900 Euro. Wer viel renoviert, zahlt unterm Strich also mehr, weil er weniger vom Finanzamt zurückerhält.
(Quellen: Bundesregierung, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














