Neuer 1.000-Euro-Zuschuss für Bürger: Auszahlung steht bevor

Die beiden Hände eines Mannes halten ein Bündel von 50-Euro-Scheinen. Dabei scheint es sich um mehrere Hundert Euro zu handeln. Die Hände sind auf einem Holztisch abgestützt.
Symbolbild © imago/ Bihlmayerfotografie

Für Tausende Bürger gibt es nun eine gute Nachricht, denn ein neuer Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro kommt bald zur Auszahlung. Die finanzielle Unterstützung muss jedoch zuvor beantragt werden.

Eine Finanzspritze ist in diesen Tagen für viele Gold wert, denn angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage müssen viele Menschen knappen und knausern. Nun darf sich eine bestimmte Gruppe freuen, denn ein neuer 1.000-Euro-Zuschuss steht für die Bürger an. Bevor die Berechtigten das Geld bekommen, müssen sie allerdings einen Antrag stellen.

Schwere Zeiten für die Bürger: Der Staat hilft

Wer Sozialleistungen bezieht, muss mit dem Geld sehr gut haushalten. Denn die Ausgaben steigen mehr an als die Leistungen. Und auch wer arbeitet, dem geht es nicht unbedingt besser. Größere Anschaffungen wollen gut bedacht sein und anschließend muss in den meisten Fällen erst einmal ein paar Monate gespart werden, bevor ein Kauf möglich ist. Deshalb ist es gut zu wissen, dass der deutsche Staat ein Sozialstaat ist und den Bürgern hilft. So wurden beispielsweise zuletzt die Sozialleistungen angehoben, um die Folgen der Inflation etwas abzufedern.

Ein neuer Zuschuss entlastet Bürger

Nun hat sich der deutsche Staat etwas Neues überlegt, um einkommensschwachen Menschen unter die Arme zu greifen. Es geht um einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, den bestimmte Bürger jetzt im Herbst zum ersten Mal bekommen. Wer aus einem einkommensschwachen Haushalt kommt und im Herbst ein Studium beginnen möchte, der bekommt den Zuschuss von 1.000 Euro als Studienstarthilfe. Die Einmalzahlung gibt es für alle, die noch keine 25 Jahre alt sind und zuvor Sozialhilfe bezogen haben. Zudem wird Vermögen, das eventuell vorhanden ist, nicht angerechnet, sodass es den Zuschuss für die berechtigten Personen in voller Höhe gibt.

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Die Bundesregierung rechnet damit, dass ca. 15.000 Bürger einen Anspruch auf diesen Zuschuss haben. Zu den Sozialleistungen zählen Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Asylbewerbergesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung. Menschen, die in einer Einrichtung für Jugend- und Kinderhilfe untergebracht sind, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein. Man bekommt das Geld jedoch nur, wenn man den entsprechenden Antrag stellt. Dies geht nur über das Portal “BAföG digital” und muss online geschehen. Wer jetzt im Oktober mit seinem Studium beginnt, hat bis November Zeit, den Antrag zu stellen.