Neuer Abholservice! Das ist jetzt erlaubt in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Zehntausende Menschen im Südwesten können sich während der ereignisarmen Corona-Zeit wieder mit Lesestoff eindecken.

Nach fast drei Wochen coronabedingter Schließung dürfen nicht nur wissenschaftliche, sondern auch öffentliche Bibliotheken einen Abholservice für ihre Nutzer anbieten.

Dies teilte der Städtetag am Mittwoch in Stuttgart mit. In der aktuellen Coronaverordnung ist dieser Dienst zwar nur bei wissenschaftlichen Bibliotheken und Archiven ausdrücklich vorgesehen. «Ein Verbot des Abholservice für städtische Bibliotheken wäre aber nicht vermittelbar, weil praktisch alle Bibliotheken sowohl wissenschaftliche als auch Werke für den privaten Lesegenuss anbieten», erläuterte Städtetagsdezernent Norbert Brugger am Mittwoch in Stuttgart.

Sein Verband und der Landesverband der Bibliotheken hatten sich beim Sozialministerium erfolgreich für eine Gleichbehandlung aller Bibliotheken eingesetzt.

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Zudem bestehe durch das Homeschooling eine vermehrte Nachfrage bei den Bibliotheken, argumentierte Brugger. Er verwies auch auf die kürzlich grundsätzlich eröffnete Möglichkeit für das Anbieten eines Abholservices («Click and Collect») im Einzelhandel.

Nach Gesprächen mit dem Sozialministerium habe letzteres eingelenkt und werde nun die Regelungslücke in der Verordnung schließen. Eine Klarstellung solle voraussichtlich bei der nächsten Änderung der Coronaverordnung erfolgen, sagte Brugger.