Bereits ab Februar wird ein neuer Alltagsgegenstand verboten und Millionen Haushalte sind davon betroffen.
Wer Energie sparen will, setzte bisher meist auf die Energiesparlampe. Doch damit soll ab Februar 2023 Schluss sein. Aufgrund bestimmter EU-Verordnungen wird der Alltagsgegenstand in deutschen Haushalten jetzt verboten. Nachdem im Jahr 2012 bereits die Glühbirnen verboten wurden, droht dem nächsten Alltagsgegenstand das Aus.
Diese Lampen bald nicht mehr zu kaufen
Als erstes von dem Verbot betroffen sind die kreisförmigen Lampen (T5) und Kompaktleuchtstofflampen. Ein halbes Jahr später – am 25. August 2023 – folgt dann das Verbot für die linearen Leuchtstofflampen nach den Standards T5 und T8. Im September wird es Zeit, sich von Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen zu verabschieden.
Dass diese Alltagsgegenstände bald verboten sind, hat einen guten Grund, denn sie erfüllen die neuen Ökodesign-Verordnung nicht, die aber schon seit 2019 gilt. Diese schreibt unter anderem verschärfte Mindest-Energieeffizienzwerte vor. Oben genannte Energiesparlampen erfüllen genau diese Werte nicht und werden jetzt nach und nach aus dem Verkehr genommen.
Lohnenswerte Alternativen zum Verbot
Anstelle der Energiesparlampen rät man Verbrauchern jetzt zu LED-Lampen. Diese weniger Energie als die alten Lampen, da sie lediglich Licht produzieren und keine Wärme. Gerade in Zeiten der Strom- und Gaskrise ist es von Vorteil, noch mehr zu sparen. Zudem gelten LED-Lampen als robust und langlebiger im Vergleich zu den Vorgängern. Außerdem enthalten sie kein giftiges Quecksilber und schonen sowohl die Gesundheit der Verbraucher als auch die Umwelt.
Neues Verbot spart Geld und Energie
Aus diesem Grund gilt: Auch wenn in den kommenden Wochen ein bekannter Alltagsgegenstand verboten wird, wird es nicht dunkel. Niemand muss alte Energiesparlampen horten, denn die Alternative bietet viele Vorteile. Im Endeffekt spart die neue Lampe Energie und macht sich spätestens am Ende des Jahres in der Nebenkostenabrechnung bezahlt.