
Umsonst soll es die Leistung nicht mehr geben: Wer künftig Bürgergeld kassieren will, soll zu Pflichteinsätzen verdonnert werden – so zumindest lautet ein aktueller Vorstoß aus der Politik. Dieser sorgt für hitzige Diskussionen und Kritik.
Eine Gegenleistung für Bürgergeld soll selbstverständlich werden, wenn es nach dieser neuen Idee geht. Sie sieht vor, dass Leistungsempfänger zur Arbeit verpflichtet werden.
Forderung: Wer Bürgergeld kassieren will, muss etwas leisten
Die Bürgergeldreform steht. Schon bald soll die Grundsicherung das alte Modell ablösen. Kritiker des bisherigen Konzepts sehen in der Reform einen längst überfälligen Kurswechsel. Versäumnisse behandeln die zuständigen Jobcenter künftig strenger. Wer Vermögen besitzt, muss es zudem einsetzen, bevor es Geld vom Staat gibt. Trotz der insgesamt strengeren Maßnahmen, die schon bald den Alltag der Empfänger dominieren werden, sehen einige noch Verbesserungsbedarf ‒ und zwar bei der Verbindlichkeit für Leistungsbezieher. Ein neuer Vorstoß sorgt nun für besonders hitzige Diskussionen in der Politik und unter Bürgern.
Was hinter dem Vorstoß steckt ‒ und warum er für Kritik sorgt
Geht es nach dem neuen Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, sollen Bürgergeldempfänger etwas leisten und so beispielsweise gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Wer solche Pflichten nicht einhalten würde, müsste wohl auch mit Sanktionen rechnen. Der Politiker begründet seine Forderung mit der Notwendigkeit der Gegenleistung für staatliche Unterstützung. Die Meinungen zum Vorstoß von Sven Schulze sind gespalten. Das zeigt sich in den sozialen Medien: „Auf keinen Fall“, schreibt ein Instagram-Nutzer unter einer entsprechenden Meldung. „Das hätte ich schon lange verordnet“, heißt es hingegen unter einem Facebook-Post. „Sollte selbstverständlich sein“, kommentiert eine weitere Person.
Von Sozialverbänden gibt es regelmäßig Kritik. Sie warnen davor, Betroffenen zusätzliche Verpflichtungen aufzubürden, die den Einstieg in „richtige“ Arbeit erschweren könnten. Und auch in der Politik begrüßen nicht alle die Idee. Zu einer Art Zwangs-Arbeitspflicht dürfte es nach aktuellem Stand wohl eher nicht kommen. Insgesamt sorgt die neue Grundsicherung ab Sommer 2026 allerdings für einige Änderungen. Für Betroffene geht die Neuerung mit strengen Sanktionen einher.
(Quellen: dpa, Bild am Sonntag, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














