Neuer Zuschuss auf dem Weg – bis zu 22.000 Euro sind drin

Ein Stapel unterschiedlicher Euro-Scheine. Viele Bürger erhalten bis zu 5.500 Euro zurück.
Symbolbild © istockphoto/JARAMA

Die Deutsche Rentenversicherung will unter bestimmten Bedingungen den Weg für einen Zuschuss freimachen, bei dem man bis zu 22.000 Euro abkassieren kann. Das sind die Voraussetzungen.

Das eigene Auto ist für viele Deutsche immer noch Verkehrsmittel Nummer eins, um zur Arbeit und zurück zu kommen. Für Menschen, die trotz langer Pendelstrecke keinen eigenen Pkw besitzen, will die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nun einen Zuschuss auf den Weg bringen, bei dem man beim Kauf eines Fahrzeugs mit bis zu 22.000 Euro unterstützt wird. Das sind die Details.

Was beinhaltet das Angebot der Deutschen Rentenversicherung genau?

Um Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zu unterstützen, bietet die Rentenversicherung bis zu 22.000 Euro als Zuschuss für den Kauf eines Fahrzeugs an. So will die Versicherung diejenigen mehr unterstützen, die es aufgrund ihrer Gesundheit schwer haben, täglich zur Arbeit zu kommen. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass Menschen frühzeitig in Rente gehen.

Durch diese “Kraftfahrzeug-Hilfe”, die als Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000 Euro ausgezahlt wird, soll auch für benachteiligte Menschen die Mobilität sichergestellt werden. Neben der Deutschen Rentenversicherung können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge und die Agentur für Arbeit diesen Zuschuss gewähren. Die Unterstützung kann dabei für den Kauf eines behindertengerechten Autos oder dessen Zusatzausstattung verwendet werden. Ein Universal-Paket also, bei dem man sich die beste, zu einem passende Option aussuchen kann.

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Für wen ist das Angebot der Deutschen Rentenversicherung geeignet?

Die Bedingungen für diese besondere finanzielle Unterstützung sind, dass die Person aufgrund ihrer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um ihre Arbeit oder Ausbildung zu erreichen, und dass keine anderen Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Außerdem muss die antragstellende Person das Auto selbst fahren können oder sicherstellen, dass jemand anderes es für sie fährt.

Der Zuschuss hängt wie viele solcher staatlichen Förderungen vom Einkommen des Antragstellers ab und kann bis zu 22.000 Euro betragen. Bei einem Nettoeinkommen von höchstens vierzig Prozent der monatlichen Bezugsgröße sind sogar hundert Prozent Zuschuss möglich. Die Größe und Ausstattung des Autos müssen selbstverständlich behindertengerecht sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Auch sollte man den Zuschuss logischerweise vor dem Kauf des Fahrzeugs beantragen. Ansonsten ist man bei der Wahl des Fahrzeugs aber sehr frei. Insgesamt also eine tolle Aktion für mehr Inklusion.