Neuer Zuschuss: Familien bekommen fast 200 Euro pro Kind

Eine vierköpfige Familie mit Vater, Mutter und zwei Kindern, bestehend aus grünen Plastik-Figuren, steht hinter einem kleinen Stapel von 100-Euro-Scheinen, die leicht aufgefächert auf einer weißen Oberfläche liegen.
Symbolbild © imago/Wirestock

In finanziell belastenden Zeiten können Familien jetzt einen besonderen Zuschuss bekommen. Fast 200 Euro pro Kind gibt es als Unterstützung für eine spezielle Sache, die vielen Betroffenen regelmäßig zu schaffen macht. Das sind die Bedingungen, damit das Geld fließt.

Nicht jede Familie kennt diese Entlastungsmöglichkeit: Ein Zuschuss in Höhe von fast 200 Euro schafft Abhilfe. Was Eltern wissen sollten.

Familien haben es finanziell schwer ‒ diese Unterstützung verspricht Entlastung

Der Start in ein neues Schuljahr löst bei vielen Eltern mittlerweile eher Sorge als Vorfreude aus. Die Anforderungslisten der Schulen sind lang und die Kosten für die notwendige Grundausstattung steigen stetig an. Umfragen belegen, dass viele Familien mit finanziellen Sorgen kämpfen. Dass es für spezielle Anforderungen jedoch Unterstützung vom Staat gibt, weiß nicht jeder. Dabei existiert ein besonderer Zuschuss für bestimmte Ausgaben, der sich heute auf fast 200 Euro beläuft.

Fast 200 Euro pro Kind bekommen: Das sind die Voraussetzungen

Zuvor fiel der Zuschuss etwas niedriger aus: Die Summe für den persönlichen Schulbedarf eines Kindes belief sich im Jahr 2020 noch auf 150 Euro pro Schuljahr. Seit 2024 liegt die Unterstützung bei 195 Euro pro Kind. Allerdings erhalten Familien das Geld nicht in einer Summe, sondern aufgeteilt in zwei Auszahlungen. Die erste Zahlung in Höhe von 130 Euro erfolgt zum Anfang eines Schuljahres im August. Später gibt es im Februar die restlichen 65 Euro. Ob Schulranzen, Schreibmaterialien oder Taschenrechner – die Hilfe ist für typische Schulutensilien vorgesehen.

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Dabei handelt es sich um eine Leistung für Familien mit weniger Geld, die Teil des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ist. Deshalb ist der Bezug von bestimmten Sozialleistungen eine Voraussetzung. Wer Bürgergeld oder Unterstützung vom Sozialamt bekommt, muss in der Regel keinen separaten Antrag für den Zuschuss für den Schulbedarf stellen. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung automatisch. Anders sieht es bei Wohngeldempfängern oder Familien mit Kinderzuschlag aus, die einen Antrag einreichen müssen ‒ hier ist auch eine rückwirkende Antragstellung innerhalb von 12 Monaten möglich. Wichtig ist eine aktuelle Schulbescheinigung.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Finanz.de)