Neues Bußgeld: Bis zu 350 Euro Strafe für Fußgänger möglich

Ein Zebrastreifen mit Fußgängern.
Symbolbild © istockphoto/william87

Viele Verkehrsteilnehmer sind der Ansicht, dass Fußgänger weitestgehend Narrenfreiheit genießen. Dem ist jedoch nicht so, denn es droht das ein oder andere Bußgeld mit einer Höhe von bis zu 350 Euro Strafe für Fußgänger, wenn diese sich nicht an die Regeln halten.

Auf den Straßen und Gehwegen herrschen genaue Vorschriften. Während sich die meisten Verkehrsteilnehmer mit den Regeln für den fahrenden Verkehr gut auskennen, gibt es bei vielen Bürgern Defizite in den weiteren Verkehrsregeln. Denn ein Bußgeld kann als Strafe auch an einen Fußgänger verhängt werden.

Bei Fehlverhalten droht ein Bußgeld

Im Straßenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Hierbei gelten motorisierende Verkehrsteilnehmer als die stärksten. Danach rücken Roller oder Fahrradfahrer an die zweite Position und die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger. Doch auch hier kann es ein Bußgeld als Strafe geben, wenn sich die Fußgänger nicht an die Verkehrsregeln halten.

Neben drastischen Strafen in einer Höhe von bis zu 350 Euro kann den fußläufigen Verkehrssündern auch ein Führerscheinentzug drohen. Dabei missachten viele Bürger immer wieder, dass sie sie als Fußgänger ebenfalls einen Verkehrsteilnehmer darstellen. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung haben sie sich daher ebenso an die allgemeinen gültigen Vorschriften zu halten.

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Diese Strafe droht dem Fußgänger

Die Fahrbahn zu betreten oder eine Absperrung zu übersteigen, kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Gehweg oder ein Seitenstreifen zum Begehen vorhanden ist. Überquert ein Fußgänger eine rote Ampel und es geschieht infolgedessen ein Unfall, so kann dies ein 10-Euro-Bußgeld nach sich ziehen.

Die gleiche Strafe wird fällig, wenn auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gelaufen wird. Dies sind allerdings nur Bagatellbeträge im Vergleich zu dem, was als Bußgeld droht, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren. Hier drohen 350 Euro Bußgeld.

Autofahrer müssen diesbezüglich ebenfalls mit drakonischen Strafen rechnen. Überfahren sie einen Bahnübergang, wenn die Schranke geschlossen ist, müssen sie mit einem Bußgeld bis zu 700 Euro rechen. Dazu kommen ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Der Grund für die hohe Strafe ist das enorm hohe Risiko, dem sich Verkehrsteilnehmer bei so einer Aktion aussetzen. Sie riskieren dabei nämlich ihr Leben.