Kaum bemerkt ging ein neues Gesetz an den Start. Es betrifft Regelungen zur Hundehaltung. Genau daher sollten alle Hundebesitzer diese neuen Regeln kennen.
Für Tierhalter und Züchter gibt es neue Richtlinien und Regeln. Das neue Gassi-Gesetz ist in Kraft getreten und zeigt dabei neue Strukturen.
Gassi-Zeiten werden geregelt
Das Hunde-Gesetz hat ein Make-Over erfahren. So gibt es nun neue Regelungen für die Zucht und Haltung von Hunden. Doch nicht nur das. Auch die Gassi-Zeiten sind jetzt geregelt worden. Einfach vor die Türe mit dem Vierbeiner, wann immer man möchte? Diese Zeiten sind wohl vorbei.
Tatsächlich haben die neuen Gesetze viele Verbote, die berücksichtigt werden müssen. Dabei steht vor allem der Tierschutz im Vordergrund. Das Wohl der Hunde soll noch mehr gestärkt und unterstützt werden. Damit dies gelingen kann, wurden mehr Reglementierungen und gesetzliche Pflichten für Hundehalter und -Züchter herausgegeben.
Betreuung, Haltung und Zucht neu geregelt
Wichtig ist es, dass die Tierquälerei bei Zuchten weiter reduziert wird. Möglichst sollte dieser Punkt komplett auf Null minimiert werden können. Daher gibt es nun neue Regeln, die zu diesem großen Ziel führen sollen. Zudem soll auch geregelt sein, dass die Tiere ausreichend Auslauf erhalten. Dies bezieht sich vor allem auf die Zwingerhaltung.
Die neuen Regelungen stammen alle aus der zuständigen Behörde, das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Neben der Hundehaltung werden auch die Betreuung der Hunde, die Sozialisierung von Hundewelpen und die Hundezucht reglementiert. Damit ist endlich auch die so genannte Anbindehaltung verboten worden.
Weitere Neuerungen für Züchter und Hundehalter
Für Züchter ändern sich viele Dinge. Diese Gruppe sollte sich ausreichend darüber informieren, was die Themen Zucht, Qualzuchten, Tierschutz und vor allem auch Ausstellungen und Ausstellungsverbote betrifft. Tierschützer sind sehr angetan von den Neuerungen. Doch auch hier gibt es, wie immer, noch reichlich Luft nach oben.
Tierhalter sollten weiterhin selbst auch darauf achten, dass sie Tierqual nicht unterstützen. Dabei kann dies bereits beim Kauf von Welpen beginnen. Grundsätzlich müssen aber auch Tierhalter darauf achten, dass ihr Hund genügend Auslauf im Freien hat. Denn auch das permanente Halten eines Hundes in der Wohnung ist verboten und fällt unter das Tierschutzgesetz.