Neues Gesetz – 10.000 Euro Bußgeld, wer falsch gendert

Mehrere Personen mit bunten Plakaten und Bannern. Im Vordergrund drei Menschen mit Sonnenbrille. Eine Frau hält ein Plakat mit der Aufschrift "Gendern ist geil!". Die Personen nehmen am Christopher Street Day (CSD) teil.
Symbolbild © imago/STL

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld können für das sogenannte “Deadnaming” fällig werden. Hintergrund ist ein neues Gesetz, das im November 2024 offiziell in Kraft getreten ist. Unter anderem soll es Transpersonen besser schützen. 

Dieses Gesetz beendet den bürokratischen Hürdenlauf für trans- und intergeschlechtliche Menschen. Es schützt Betroffene zudem vor Diskriminierung. Wer dagegen verstößt, zahlt unter bestimmten Umständen viel Geld.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld ‒ Deadnaming als Ordnungswidrigkeit

Was vor einigen Jahren kaum vorstellbar war, ist heute Realität: Zahlreiche Personen in Deutschland leben offen als trans, non-binär oder intergeschlechtlich. Bürokratische und rechtliche Hürden gehören allerdings nach wie vor zum Alltag vieler Menschen dazu. Hinzu kommen Diskriminierungserfahrungen. Ein neues Gesetz wirkt den Herausforderungen entgegen. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) findet seit dem 1. November 2024 offiziell Anwendung. Das neue Gesetz erleichtert beispielsweise die Änderung des Geschlechtseintrags für Transpersonen beim Standesamt.

Auch der Name kann angepasst werden. Wie viele Transpersonen es in Deutschland gibt, konnte bisher nicht genau erfasst werden. Schätzungen gehen allerdings von etwa 415.000 bis knapp 500.000 Menschen aus. Nach Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich viele Personen wegen ihrer Geschlechtsidentität und -geschichte benachteiligt, etwa im Arbeitsleben. Deshalb kann mittlerweile auch das Deadnaming, also das absichtliche Ansprechen mit dem früheren Namen ohne Zustimmung, unter Umständen bestraft werden.

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Wann eine Geldstrafe erfolgen kann

Hintergrund ist das Offenbarungsverbot, welches im neuen SBGG (Absatz 13) verankert ist. Dieses untersagt das Offenbaren des alten Namens durch andere, um Betroffene vor einem Zwangsouting zu schützen. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld werden dann fällig. Allerdings werden Geldstrafen nur verhängt, wenn jemand einer Transperson absichtlich schaden will, indem diese etwa misgendert und so falsch angesprochen wird. Denkbar wäre eine solche Situation beispielsweise am Arbeitsplatz. Sofern keine böswillige Absicht dahintersteckt, handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Wer selbst betroffen ist und Unterstützung benötigt, kann sich an verschiedene Stellen wenden, etwa an Gleichstellungsbeauftragte im eigenen Unternehmen. Zudem bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes juristische Beratungsangebote und Informationen, die für Betroffene kostenlos sind. Auch spezialisierte Anwälte helfen im Ernstfall weiter.