Härtere Maßnahmen: Das droht gewaltbereiten ausreisepflichtigen Ausländern!

Foto: Kucharek | CC-by-nc-sa-2.0 | Die Haupteinfahrt zum Bundesgerichtshof an der Herrenstraße.

Laut Medienangaben hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe entschieden, dass ein ausreisepflichtiger Ausländer, der sich gewaltsam gegen eine Festnahme widersetzt, in Abschiebehaft genommen werden darf.

Die Begründung: Durch die Gewaltanwendung seitens des ausreisepflichtigen Ausländers würde dieser unmissverständlich zu verstehen geben, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle.

Auf Grund der dadurch resultierenden Fluchtgefahr sei eine Abschiebehaft gerechtfertigt.

Anlass zu diesem Beschluss war ein Marokkaner, der sich 2016 gewaltsam seiner bevorstehenden Abschiebung entzog, dabei vier Polizisten verletzte und daraufhin in Abschiebehaft genommen wurde.

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