Neues Gesetz: Gegenstandsverbot auf allen Weihnachtsmärkten

Ein Weihnachtsmarkt. Am Eingang ist der aus Lichtern bestehende Schriftzug "Christkindlesmarkt" zu lesen. Darunter befindet sich eine große Menschenmenge, die auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs ist. Inmitten der Menge steht ein Polizweiwagen, der Wache hält.
Symbolbild © imago/Ardan Fuessmann

Ab sofort greift ein neues Gegenstandsverbot auf den Weihnachtsmärkten in Deutschland. Diese eine Sache sollten Besucher deshalb lieber nicht mitbringen. Wer gegen das neue Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Jetzt müssen Weihnachtsmarktbesucher besonders aufpassen. Ein neues Gesetz führt dazu, dass man einen bestimmten Gegenstand nicht mehr mit sich führen darf. Wird man erwischt, droht eine Strafe.

Strenges Gegenstandsverbot auf Weihnachtsmärkten

Mit einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt stimmen sich viele Menschen in Deutschland auf die besinnliche Jahreszeit ein. Mitnehmen muss man nicht viel: Geldbeutel, warme Kleidung und seine Liebsten. Dennoch findet man in den Taschen und Jacken einiger Besucher noch weitere Dinge. Eine Sache ist ab sofort aber verboten. Wer sie mit sich trägt und dabei ertappt wird, muss aufgrund einer neuen Regelung mit Strafen rechnen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer selbst einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt betreibt oder dort anderweitig beruflich unterwegs ist, ist womöglich auf den verbotenen Gegenstand angewiesen. Alle anderen müssen mit Konsequenzen rechnen.

Bei dem verbotenen Gegenstand handelt es sich um Messer und andere Gegenstände, die als Waffe eingestuft werden. Denn diese sind aufgrund des neuen Waffengesetzes auf Veranstaltungen und Märkten ab sofort nicht mehr erlaubt (§ 42 Abs. 4a WaffG). Auch der Weihnachtsmarkt gilt deshalb offiziell als eine Verbotszone. Wird man von der Polizei mit einem Messer erwischt, drohen Bußgelder ‒ und in besonders schweren Fällen auch härtere Strafen. Wie die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit konkret ausfallen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

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Gegenstandsverbot auf Weihnachtsmärkten könnte zu Kontrollen führen 

Die meisten Besucher erleben einen friedlichen Weihnachtsmarktbesuch. Dennoch stellen große Veranstaltungen ein gewisses Risiko dar, sodass Messerangriffe nicht ausgeschlossen sind. Auch wenn Polizeikontrollen nicht willkürlich erfolgen dürfen, müssen Besucher sich im Rahmen des Gesetzes auf eine Durchsuchung einstellen. Besteht zum Beispiel ein konkreter Verdacht, könnte eine Kontrolle durchgeführt werden, um Gefahren durch eine Waffe abzuwenden. Besser ist es also, Messer und andere Waffen lieber nicht mitzubringen. So steht einem sorglosen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt nichts im Weg.