Bald kommt ein neues Gesetz, mit dem eine nächste Pflicht auf alle Hausbesitzer zukommt. Das EU-Parlament hat hierfür grünes Licht gegeben. Was das konkret bedeutet, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Mit einem neuen Gesetz, das es wohl bald in Deutschland geben wird, kommt eine nächste Pflicht auf alle Hausbesitzer zu. Grünes Licht gibt es bereits vom EU-Parlament. Was dies konkret bedeutet, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Klimaschutz auf dem Vormarsch
Schon länger stellt sich den Menschen auf der Welt nicht mehr die Frage, ob es den Klimaschutz geben muss, sondern wie wir ihn erreichen. Und in diese Richtung tut sich seit einiger Zeit eine ganze Menge. Es werden Daten erhoben und ausgewertet, um die Quellen mit den höchsten CO2-Emissionen herauszufinden und Alternativen zu entwickeln. Damit jedes Land in Europa seinen Teil zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beiträgt, tritt das EU-Parlament zusammen und beschließt Verordnungen und Regelungen, die die EU-Länder dann umsetzen müssen.
Diese neue Pflicht kommt für alle Hausbesitzer
Eine aktuelle Pflicht kennen die Hausbesitzer schon: Sie müssen bis September dieses Jahres den sogenannten Heizungscheck durchführen. Wer neu baut oder saniert, sollte sich besser keine Öl- oder Gasheizung mehr anschaffen, sondern gleich in klimafreundliche Alternativen investieren. Doch nun kann es erneut teuer werden, denn das EU-Parlament hat neue Sanierungsvorgaben beschlossen. Mit der Sanierung eines Hauses soll die Energieeffizienz gesteigert und so gesichert werden, dass die gesteckten Klimaziele erreicht werden. Durch die Sanierung soll der Energieverbrauch bis 2030 um ca. 16 Prozent und bis 2035 um ca. 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die die geringste Energieeffizienz aufweisen, muss der Energieverbrauch bis 2030 um 26 Prozent heruntergeschraubt werden.
Auf die Bundesregierung kommt mit dieser neuen Pflicht für alle Hausbesitzer eine große Aufgabe zu. Sie muss per Gesetz beschließen, welche Häuser sanierungspflichtig sind und bis wann der Besitzer sie renovieren muss. Und sie muss auch Regeln, ob und welche Ausnahmen es geben soll. So sollen beispielsweise Kirchen nicht in diese Pflicht fallen.