Neues Gesetz: Millionen Heizungsbesitzer betroffen – “Ausbauen”

Ein Heizraum mit einem Regal voller Holzscheite. Sie sind zum Verbrennen und Heizen da. Links steht ein großer roter Heizkasten, dahinter ein Generator, der die Energie in Wärme umwandelt. Die wenigsten Deutschen wollen noch mit Öl und Gas heizen.
Symbolbild © istockphoto/frankoppermann

Von einem neuen Gesetz sind Millionen Heizungsbesitzer betroffen. Diese müssen sich um ihre Heizungsanlage kümmern und sie entsprechend der gesetzlichen Normen umrüsten. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Millionen Heizungsbesitzer sind von dem neuen Gesetz betroffen und müssen die alten Heizungen entsprechend der neuen Vorgaben umrüsten. Doch es gibt auch Ausnahmen.

GEG gibt klare Richtlinien vor – Eigentümer müssen handeln

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) nimmt der Gesetzgeber die Hausbesitzer in die Pflicht: Alte Heizungen, die nicht den Richtwerten zum CO₂– und Schadstoff-Ausstoß entsprechen, muss man ersetzen. Erwirbt man zum Beispiel ein Eigenheim, in dem die Heizungsanlage nicht den Vorgaben des GEG entspricht, hat man nach Einzug zwei Jahre Zeit, diesen Mangel zu beheben. In kleinen Städten und Gemeinden haben Eigentümer bis 2028, in größeren Städten bis 2026 Zeit, die alten Heizungen auf die neuen Standards umzurüsten. Das Ziel lauter: Bis 2045 benötigen wir zum Heizen keine fossilen Brennstoffe mehr.

Nicht alle Hausbesitzer in der Pflicht: Gesetz sieht Ausnahmen vor

Doch nicht alle Hausbesitzer müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Dies gilt zum Beispiel nicht für Eigentümer, die vor Februar 2002 in das Haus eingezogen sind und dort noch immer wohnen. Solange die installierte Heizungsanlage funktioniert, darf man sie weiterhin betreiben. Ebenfalls eine Ausnahme stellt es dar, wenn die Umrüstung für den Hausbesitzer einen unangemessenen Aufwand bedeutet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das benötigte Geld weit oberhalb dessen liegt, was man aufbringen kann. Auch wer seit sechs Monaten Sozialleistungen bezieht, erhält auf Antrag eine Befreiung. Diese muss man allerdings nach zwölf Monaten erneut beantragen.

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Wer sein Haus zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellt, bekommt ebenfalls eine Befreiung, die zunächst nur für zwei Jahre gilt und die man dann bei Bedarf verlängern muss. Auch wer nachweisen kann, dass er bis 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr für seine Heizung benötigt, erhält die Befreiung. Allerdings kann die Stadt dann auf Kosten des Eigentümers einen Sachverständigen bestellen, der diese Behauptung prüft. In allen Fällen der Befreiung gilt jedoch eines: Alle Hauseigentümer müssen bis 2045 sicherstellen, dass man für die Heizungsanlage keine fossilen Brennstoffe mehr benötigt. Da dies mit zwanzig Jahren noch in ferner Zukunft liegt, setzen viele Hausbesitzer auf neue, bislang noch unbekannte Technologien.