Neues Oster-Verbot im Garten – bis 5.000 Euro Bußgeld droht

Zwei Erwachsene und zwei Kinder draußen im Garten. Es ist Frühling und die Sonne scheint. Die Narzissen blühen und gemeinsam werden Ostereier gesucht. Es scheint Ostersonntag zu sein und die Kinder tragen kleine Osterkörbe.
Symbolbild © istockphoto/SolStock

Bald steht Ostern vor der Tür und damit auch wieder die ein oder andere liebgewonnene Tradition. Doch hier sollte man besser aufpassen, denn es gilt ein Oster-Verbot im Garten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

Schon bald feiern die Menschen wieder Ostern. Viele können es kaum noch erwarten. Allerdings sollte man aufpassen, denn es gilt ein Oster-Verbot im Garten. Wer bei dieser Handlung erwischt wird, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Verbot: Hier droht ein hohes Bußgeld

Wer an Ostern denkt, dem fällt sofort die ein oder andere liebgewonnene Tradition ein – allen voran das Verstecken von Ostereiern und kleinen Geschenken. Für die meisten Menschen ist das Frühlingsfest ein großer Spaß. Doch man sollte dabei stets aufpassen. Denn es gilt ein Oster-Verbot im Garten, das bei Missachtung bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten kann.

Zwar ist es noch nicht zu 100 Prozent sicher, allerdings kann es sein, dass sich das Wetter zum Osterfest von seiner schönsten und sonnigsten Seite zeigt. Viele Menschen werden das Frühlingsfest dann sicher nach draußen verlegen. Immerhin kann man sich bereits jetzt über die ersten zarten grünen Knospen und bunten Frühblüher erfreuen. Im Garten gilt jedoch ein Oster-Verbot, das man besser nicht missachten sollte. Denn auch wenn es sich bei dieser Sache um eine beliebte Tradition handelt, so darf man genau diese ohne eine besondere Genehmigung nicht tun. Die Rede ist vom Abbrennen eines Osterfeuers.

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Besser nicht: Beliebte Oster-Tradition könnte teuer werden

Diese beliebte Tradition zum Osterfest wird meist von Kommunen und Städten angeboten. Da kann man natürlich schnell auf die Idee kommen, so etwas auch im heimischen Garten zu veranstalten. Doch das ist gar nicht so ungefährlich. Wer dabei erwischt wird, wie er das geltende Oster-Verbot im Garten missachtet, muss teilweise mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland können hier Strafen von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Um das Oster-Verbot im Garten zu umgehen, ist es aus diesem Grund ratsam, sich vorher genau zu informieren. Im Regelfall kann man beim Ordnungsamt erfragen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, ein Osterfeuer im eigenen Garten zu veranstalten.