Neues Urteil: Aldi-Kunden könnten bald von Rabatten profitieren

Frau kauft im Supermarkt ein.
Symbolbild © istockphoto/Drazen Zigic

Kunden können jetzt von einem neuen Gerichtsurteil profitieren, denn die Rabatte bei Aldi können Kunden irritieren. Das steckt dahinter.

Die Aldi-Rabatte könnten irreführend sein. Jetzt können Kunden ab sofort von einem Gerichtsurteil dazu profitieren.

Rabattaktionen in Discountern sorgen für Gerichtsurteil

Viele Discounter und Supermärkte arbeiten mit einem einfachen System. Sie streichen Preise durch und zeigen so dem Kunden an, dass er hier sparen würde. Doch leider stimmt das nicht immer. So könnten solche Preisgestaltungen die Kunden in die Irre führen.

Die Preise sind so häufig in Prospekten von Aldi Süd zu sehen. Ein durchgestrichenes Preisschild, ein neuer Preis daneben und schon hat der Betrachter den Eindruck, er kann hier wirklich von einem guten Angebot profitieren.

Das hat nun ein Ende

Die durchgestrichenen Preise dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden. Das heißt, dass diese Form der Werbung jetzt verboten wurde. Seit Mai 2022 gibt es die EU-Preisangabenverordnung in einer neuen Fassung.

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Dort wird erklärt, dass auch der „günstigste Preis der letzten 30 Tage“ angegeben werden muss. Dieser gilt dann als Referenzpreis. So können Kunden eruieren, ob sie wirklich bei dem genannten Angebot sparen.

Rabatte besser einschätzen

Durch das Urteil, das im Übrigen als erste Gerichtsverhandlung zur neuen Verordnung gefällt wurde, besagt, dass so die Kunden die gezeigten Rabatte besser einschätzen können und weniger in die Irre geführt würden.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das Gerichtsverfahren gegen Aldi Süd geführt und geurteilt. So könnte dieses Urteil auch als Referenz für weitere Märkte herangezogen werden. Aldi hat sofort reagiert und die neuen Preise entsprechend angegeben.