Neues Verbot für Modeläden: Das ändert sich jetzt für Kunden

Auf einem Kleiderständer hängt Kleidung für Damen und Herren. Die Mode steht zum Verkauf, einige Kleidungsstücke sind reduziert. Die Kunden können bei der Shoppingtour sparen.
Symbolbild © imago/Levine-Roberts

Modehändler dürfen unverkaufte Kleidung bald nicht mehr einfach entsorgen. Ab dem 19. Juli gilt in der Europäischen Union ein neues Verbot. Für große Unternehmen beginnt damit ein grundlegender Wandel – und auch Kunden könnten davon profitieren.

Jedes Jahr bleiben in Europa Millionen Kleidungsstücke, Schuhe und Accessoires unverkauft in den Lagern der Händler liegen. Bisher vernichteten einige Unternehmen einen Teil dieser Ware, um Lagerkosten zu sparen oder ihre Marken exklusiv zu halten. Damit ist für viele große Modeketten jetzt Schluss.

Neue Ökodesign-Regel tritt in Kraft: Verbot für alle Modeläden

Grundlage ist die neue EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Sie verbietet großen Unternehmen ab dem 19. Juli 2026, unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe zu vernichten. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die enorme Menge an Textilabfällen zu verringern. Das Verbot betrifft zunächst große Unternehmen. Kleine und mittlere Betriebe erhalten längere Übergangsfristen oder sind teilweise ausgenommen. Die EU möchte damit verhindern, dass gerade kleinere Händler durch zusätzliche Bürokratie oder hohe Kosten belastet werden.

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Für Verbraucher könnte die neue Regel spürbare Folgen haben. Experten rechnen damit, dass Modehändler künftig häufiger Rabattaktionen starten, Restposten verkaufen oder überschüssige Ware an Outlet-Center, Secondhand-Plattformen oder soziale Einrichtungen weitergeben. Auch Spenden könnten künftig eine größere Rolle spielen als bisher.

Kleidung soll nicht einfach verschwinden – Kunden können davon profitieren

Ganz verschwinden werden unverkaufte Kleidungsstücke allerdings nicht aus den Lagern. Unternehmen dürfen Ware weiterhin recyceln, wiederverwerten oder unter bestimmten Voraussetzungen entsorgen, wenn dafür gesetzlich anerkannte Gründe vorliegen. Die pauschale Vernichtung neuer, unbenutzter Kleidung soll jedoch der Vergangenheit angehören.

Für Kunden könnte das langfristig sogar Vorteile bringen. Mehr Sonderverkäufe, bessere Angebote und ein größerer Secondhandmarkt könnten dazu führen, dass hochwertige Markenware häufiger zu deutlich günstigeren Preisen erhältlich ist. Ob sich dieser Effekt tatsächlich einstellt, wird sich allerdings erst in den kommenden Monaten zeigen. Das Verbot wird pünktlich in Kraft treten.

(Quellen: Europäische Kommission, EU-Verordnung 2024/1781, Europäisches Parlament)