Kleingärtner aufgepasst: Es gibt einen Strauch, der nicht mehr im Garten gepflanzt werden darf. Es handelt sich um eine sehr beliebte Pflanze, die viele in ihrem Garten haben.
Eigentlich denken die meisten Gartenbesitzer, dass sie pflanzen können, was sie wollen. Aber das ist nicht ganz richtig. Es gibt einen Strauch, den man nicht einfach so in den Garten pflanzen darf. Dafür gibt es ein spezielles Gesetz, das mit einem Verbot einhergeht. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Strauch darf nicht mehr im Garten gepflanzt werden
Zu den beliebtesten Pflanzen gehören vor allem Heckenpflanzen, denn sie bieten Schutz vor den Blicken der Nachbarn und sind zudem sehr unempfindlich gegen Krankheiten. Eine Pflanze ist dabei besonders beliebt. Sie wächst als Strauch in vielen Gärten in ganz Deutschland. Die Rede ist vom Kirschlorbeer. Doch der Strauch steht bei vielen Naturschützern in der Kritik, denn er bietet Tieren keine Nahrung. Sie können weder die Pflanzenteile noch die Beeren verwerten. Sein Nutzen für die Natur ist daher zweifelhaft.
Verkauf von 31 Pflanzen verboten
Die Schweiz hat einen Vorstoß gewagt und den Strauch im Garten verboten. Mit anderen Worten: Kirschlorbeer darf nicht mehr in Gärten gepflanzt werden. Konkret betrifft das Verbot nicht einheimische Pflanzen. Im Fachjargon werden diese als Neophyten bezeichnet. Das sind invasive Pflanzen. Das Verbot betrifft damit nicht nur den Kirschlorbeer, sondern auch den Sommerflieder und weitere 29 Arten gehören zu den Neophyten. Die Schweiz hat den Verkauf dieser Pflanzen schon länger verboten. Sie dürfen nicht einmal mehr ins Land eingeführt werden. So haben auch Schweizer Hobbygärtner keine Möglichkeit, die Pflanzen im Handel zu bekommen.
Gefahren für die Natur durch diese Pflanzen
Die Schweiz hat dafür auch eine Begründung. Diese Pflanzen würden die einheimischen Arten verdrängen. Zudem wachse zum Beispiel der Kirschlorbeer sehr schnell, breite sich so auch in der freien Natur aus und nehme anderen Pflanzen den Raum, sich auszubreiten und zu entwickeln. Diesem Trend will die Schweiz mit dem neuen Verbot entgegenwirken.