
Nach Informationen vom Landkreis Gießen gab es im Monat Februar in diesem Jahr überhaupt erst die ersten Fälle der Seuche, und das nach 30 Jahren. Die Newcastle-Krankheit ist nicht nur hochansteckend, es handelt sich hierbei um eine gefährliche Seuche, die man sofort zur Anzeige bringen muss.
Sie trifft in erster Linie Puten und Hühner. So warnt der Landkreis wie mittlerweile viele andere und rät zu einer Impfung, die es für die Tiere gegen diese Krankheit gibt. Die Behörden haben erste Sperrzonen eingerichtet und warnen. Grund für die Sorgen ist die Newcastle-Krankheit, die nach einem starken Rückgang nun wieder in einigen Regionen auftritt. Vereinzelte Fälle sind unter anderem in Brandenburg und in Bayern, konkret im Landkreis Dahme-Spreewald, aufgetreten.
Newcastle-Seuche: Deutschlands Hauptstadt beschließt erste Sperrzonen
Eine Geflügelhaltung ist betroffen und muss zu dem drastischen Mittel der Sperrzonen greifen, um die Krankheit einzudämmen. Das Ziel dabei ist, eine weitere Ausbreitung über die nächsten Kilometer unbedingt zu vermeiden. Die Newcastle-Krankheit wird auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, wobei die Todesrate bei 100 Prozent liegt. Die betroffenen Tiere leiden unter dünnem Durchfall und Atemnot, zudem geht ihre Legeleistung drastisch zurück. Außerdem verfärben sich die Kämme der kranken Tiere. Sie leiden unter einer schlimmen Atopie und dem symptomatischen Halsverdrehen. Letzteres wird in Fachkreisen auch als Tortikollis bezeichnet.
Gefährliche Seuche sorgt für Angst und Schrecken – sofort melden
Bei den ersten Symptomen könnte man meinen, die Tiere seien an Geflügelpest erkrankt. Die Inkubationszeit der Newcastle-Krankheit beträgt lediglich drei bis sechs Tage. Laut Gesetz sind alle Geflügelhalter dazu verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig impfen zu lassen – das gilt für gewerbliche wie auch private Halter.
Die Tierhalter impfen ihre Puten und Hühner selbst mit einem entsprechenden Impfstoff, den sie vom Tierarzt erhalten haben. Der Impfstoff wird dem Trinkwasser beigemischt. Die Bescheinigung über die erfolgte Impfung muss aufbewahrt und dem Veterinäramt auf Verlangen vorgelegt werden. Wer dennoch typische Symptome der Krankheit bei seinen Tieren feststellt oder wenn Tiere plötzlich verenden, muss dies dem zuständigen Veterinäramt unbedingt melden.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Senatsverwaltung Berlin, dpa)














