
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit trifft das Niedrigwasser nun auch die Urlauber. So passiert es immer öfter, dass eine Kreuzfahrt plötzlich im Reisebus endet. Deshalb fragen sich die Gäste zu Recht, was ihnen in einem solchen Fall zusteht.
Eine gebuchte und mit Vorfreude erwartete Kreuzfahrt endete auf einmal im Reisebus. Was für jeden Gast wohl ein Horror-Szenario ist, kommt aufgrund des Niedrigwassers in letzter Zeit immer häufiger vor.
Kreuzfahrt gebucht, aber nicht umsetzbar – Niedrigwasser kommt auch bei Urlaubern an
Deutschlandweit sinken die Pegel von Seen, Flüssen und anderen Binnengewässern. Dies hat zur Folge, dass so mancherorts erhebliche Einschränkungen für den Schiffsverkehr gelten. An manchen Stellen hat der Rhein historische Tiefststände erreicht. Deshalb können Unternehmen die Güterschiffe nicht mehr so voll beladen wie bei höheren Pegelständen. Teilweise müssen sie die Waren auf ein Viertel der sonst üblichen Menge reduzieren.
Auch die Bürger merken die Einschränkungen massiv. Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Fähre nutzt, musste sich mancherorts ganz schön umstellen. Denn teilweise wurde auch der Fährbetrieb komplett eingestellt. Die Bürger hierzulande hoffen dringend auf kräftige Schauer, die die Pegel der Seen und Flüsse wieder anheben. Doch bislang sind nur kleinere Regenfälle zu erwarten. Inzwischen müssen die Betriebe auch bei den Kreuzfahrten Einschnitte machen, da das Wasser einfach zu niedrig ist.
Kreuzfahrt endet plötzlich im Reisebus: Reisende sind wütend und ratlos
Da nicht nur einmal die Kreuzfahrt nicht weiterging und die Urlaubsgäste in den Reisebus mussten, reagieren die Betroffenen zunehmend wütend und frustriert. Und fragen sich, ob sie nicht eigentlich ihr Geld zurückverlangen könnten. Immerhin haben sie eine Kreuzfahrt gebucht und wollen dann auch eine erleben.
Rechtsexperten sagen dazu, dass eine Flusskreuzfahrt eine Pauschalreise ist und demnach auch Reisemängel aufweisen kann, für die man als Passagier eine Entschädigung erhält. Auch wenn es keine allgemeingültigen Prozentsätze gibt, ist doch entscheidend, welche Häfen angefahren werden sollten, wie viele ausfallen, und ob sie zentral waren oder eher klein. Zudem muss der Reiseveranstalter eine Ersatzleistung für ausgefallene Häfen oder Städte erbringen. Dies kann natürlich mit dem Reisebus passieren, müssen die Urlaubsgäste jedoch nicht einfach so hinnehmen, wenn ihnen die Ersatzleistung nicht gefällt. Einen Ersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude können Urlaubsgäste jedoch nicht verlangen.
(Quellen: Verbraucherzentrale, ADAC)














