Noch im Mai können Millionen Bürger mit der Auszahlung rechnen, denn der Auszahlungstermin steht fest. Wer von diesem Stichtag profitiert und wann man den Antrag stellen sollte, um das Geld rechtzeitig zu bekommen, wird im Folgenden erläutert.
Der Auszahlungstermin für Millionen Bürger steht fest, sodass bestimmte Personen das Geld noch im Mai erhalten. Wer sich diesen Stichtag vormerken sollte und was man tun muss, damit das Geld pünktlich auf dem Konto landet, erklären wir in diesem Artikel.
Nicht nur Bürgergeld-Empfänger und Rentner betroffen
Wenn wir von einem Zuschuss oder einem Auszahlungstermin berichtet haben, betraf dies meist die Rentner oder die Bürgergeld-Empfänger. Diese beiden Gruppen sind abhängig von den Zahlungen, da sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Auch die Termine sollten vorher schon feststehen, damit die Planung der Ausgaben vorgenommen werden kann. Doch es gibt noch eine weitere Gruppe von Millionen Bürgern, die den Auszahlungstermin einplanen müssen und dringend auf das Geld angewiesen sind.
Auszahlungstermin noch im Mai
Diese Gruppe können wir beruhigen, denn das Geld landet noch im Mai auf dem Konto. Millionen Schüler, Studenten und Auszubildende sind auf das sogenannte BAföG angewiesen. Sie müssen davon jeden Monat ihre Ausgaben wie die Miete bezahlen. Da dies pünktlich geschehen muss, legt das Gesetz fest, dass das Geld jeweils am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto der Berechtigten eingehen muss. Fällt dieser auf einen Feiertag oder aufs Wochenende, müssen die Bundesländer die Gelder entsprechend früher anweisen, was die Länder laut einer Überprüfung aber auch tun.
Wer BAföG-berechtigt ist und wer nicht, hängt von einigen Faktoren ab, unter anderem beispielsweise von dem Einkommen der Eltern. Schüler, Auszubildende und Studenten sollten jedoch den Antrag auf jeden Fall früh genug stellen, denn die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei ca. zwei bis drei Monaten. Wer in dem Fall nicht rechtzeitig handelt, riskiert, einige Wochen oder sogar Monate ohne Geld auskommen zu müssen.