Während die einen bei dieser Nachricht ungläubig mit dem Kopf schütteln, unterstützen andere diese Aktion: Wegen einer falschen Anrede hat eine non-binäre Person Schmerzensgeld gefordert.
Das wollte dieser Mensch nicht mit sich machen lassen und fühlte sich extrem verletzt. Deshalb fordert die non-binäre Person Schmerzensgeld wegen einer falschen Anrede. Diesem Unrecht fühlten sich wohl mehrere ausgeliefert.
Der Kampf der Geschlechter – “Ist schon länger ein Problem”
Seit Jahrhunderten teilten die Menschen ihre Art in männlich und weiblich ein. Wer mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren wurde, wurde als “Hermaphrodit” oder “Zwitter” bezeichnet. Schon seit jeher störten sich die Menschen an solchen andersartigen Bürgern. Dennoch ist bekannt, dass es schon im alten Babylonien ein drittes Geschlecht gab. Auch Götter wurden mit Geschlechtsmerkmalen beider Geschlechter dargestellt. Trotzdem gab es in den 1920ern und 30ern schon geschlechtsangleichende Operationen, mit denen man die Einteilung in Männlein und Weiblein erzwingen wollte. Dass dies ein großes Leiden für die Betroffenen darstellt, geriet erst Jahrzehnte später ins Bewusstsein der Allgemeinheit. Erst im Mai 2021 verbot der Gesetzgeber solche angleichenden Operationen. Und dennoch scheint es auch heutzutage immer noch in vielen Köpfen nur eine Trennung in Frau und Mann zu geben. Wer sich keinem der Geschlechter zugehörig führt, muss auch heute noch kämpfen.
Non-binäre Person fühlt sich verletzt – “Es muss sich etwas ändern”
Dass es für non-binäre Personen immer noch viel zu kämpfen gibt, zeigt auch der sehr aktuelle Fall von René_ Hornstein. Em sieht sich weder als männlich noch als weiblich. Dies führte im Herbst 2021 zu einem einschneidenden Erlebnis. Als Hornstein ein Ticket bei Ryanair buchen wollte, gab es nur die Anredeformen “Herr”, “Frau” oder “Fräulein”. Während andere Airlines schon längst die Möglichkeit “divers” anbieten, gab es dies bei Ryanair noch nicht. Eine Anpassung erfolgte nicht. Da René_ Hornstein durch diese Auswahl gezwungen wurde, ein nicht zutreffendes Pronomen anzunehmen, fühlte em sich in seinen grundlegenden Rechten verletzt und klagte. Em verlangte nicht nur eine erweiterte Auswahl, sondern auch 5.000 Euro Schmerzensgeld.
Letzten Endes einigten sich Ryanair und René_ Hornstein außergerichtlich. Wie diese Einigung genau aussah, ist nicht näher bekannt. Jedoch will Ryanair nachbessern und, wie andere Airlines auch, eine weitere Option anbieten. Bereits 2022 verklagte Hornstein die Deutsche Bahn. Auch hier hatte es keine Option für non-binäre Personen gegeben, was die Bahn inzwischen geändert hat. Em erhielt 1.000 Euro Schmerzensgeld von der Deutschen Bahn.